Die erste Voraussetzung, die von der geltenden Gesetzgebung für die Auflösung einer spanischen GmbH (eine sociedad limitada in Spanien auflösen) vorgeschrieben wird, ist ein vorheriger nachweisbarer Beschluss durch die Mehrheit der Gesellschafter. Besagter Beschluss muss in der Gesellschafterversammlung vereinbart und durch einen der folgenden Fälle begründet sein:

  • Reduzierung des Stammkapitals unter das gesetzliche Minimum (3.000 €)
  • Erreichung des Ziels, zu dessen Zweck die Gesellschaft gegründet wurde.
  • Verluste, die das Eigenkapital der Gesellschaft auf unter die Hälfte des Stammkapitals verringern
  • Handlungsunfähigkeit der Gesellschaftsorgane, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Gesellschaft verhindert
  • Jedweder andere im Gesellschaftsvertrag festgelegte Grund

Als Nächstes muss die mit der Liquidation beauftrage Person eine Inventaraufstellung und eine Vermögensaufstellung erstellen. Außerdem müssen alle verbleibenden Schulden zurückgezahlt, Kredite zugunsten der Gesellschaft getilgt und alle Vermögenswerte der Gesellschaft verkauft werden. Genauso müssen alle Beschäftigungsverhältnisse zwischen den Arbeitnehmern und der Gesellschaft beendet werden. Zuletzt muss der Liquidator der Gesellschaft eine Schlussabrechnung erstellen, die der Hauptversammlung vorgelegt und von ihr genehmigt werden muss. Sobald diese genehmigt wurde, muss eine Urkunde zur Auflösung der Gesellschaft von einem Notar beglaubigt werden.

Besagte Auflösungsurkunde der Gesellschaft muss in das Handelsregister eingetragen, und alle zugehörigen Dokumente der aufgelösten Gesellschaft müssen dort hinterlegt werden. Solange die Gesellschafter nicht die Ausschüttung der Vermögensgegenstände veranlassen, bleibt die Gesellschaft Inhaber ihres Vermögens. Die Vertretung der Gesellschaft durch die Gesellschafter erlischt, sobald die Gesellschaft die Auflösung anmeldet. 

Wir von Arintass empfehlen Ihnen, die Schritte in diesem Artikel zu befolgen, wie sie durch das Kapitalgesellschaftsgesetz festgelegt sind. Falls Sie Fragen oder Anregungen zum Thema „Wie man eine sociedad limitada in Spanien auflösen kann“ haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Bettina Náray

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 0 Mittelwert: 0)

Unternehmensberater in Spanien