spanische GrunderwerbsteuerDie spanische Grunderwerbsteuer (ITP) muss bezahlt werden, wenn man Eigentum erwirbt. Sie muss an die autonome Region gezahlt werden, in der sich die jeweilige Immobilie befindet. Jede autonome Region legt ihre eigenen Steuersätze fest und übernimmt die Berechnung des Verkehrswertes der Immobilien. Der Realwert kann jedoch auch angegeben werden.

Die spanische Grunderwerbsteuer (ITP) wird von der Person entrichtet, die den Vermögenswert erworben hat. Dies gilt für entgeltliche Vermögensübertragungen zwischen zwei natürlichen Personen. Wie die ITP angewendet wird, wird im Folgenden näher erläutert.

Ablauf – spanische Grunderwerbsteuer (ITP)

Bei einem Immobilienerwerb muss der Käufer innerhalb von 30 Tagen die ITP entrichten und das Formular 600 ausfüllen. Zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrags legt er dieses Formular der autonomen Region (Gebietskörperschaften mit Kompetenzen in Vollzug und Gesetzgebung, ähnlich wie Bundesländer) vor, in der sich die jeweilige Immobilie befindet.

Bewertung der Immobilie

Die autonomen Regionen regulieren die Steuersätze. Jede autonome Region hat daher einen anderen ITP-Steuersatz. Im Allgemeinen liegt dieser zwischen 6% und 10%.  Außerdem legen sie jährlich die Verkehrswerte für Immobilien fest. Der Verkehrswert entspricht nicht unbedingt dem Realwert der Immobilie.  Ein Käufer kann den Verkehrswert der Immobilie als Bemessungsgrundlage angeben. Dies ist insofern möglich, als die Immobilie keine ungewöhnlichen Eigenschaften hat, die den Realwert der Immobilie stark beeinträchtigen könnten. Alternativ kann der Käufer, wenn er die Immobilie für einen geringeren Wert als den Verkehrswert erworben hat, stattdessen den Realwert der Immobilie zur Bemessungsgrundlage angeben. Hierbei muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Steuerbehörden den angegebenen Wert überprüfen werden, wodurch das Risiko entsteht, dass die Steuerbehörde der Immobilie dann letztendlich einen höheren Wert zuweist.

Nicht kompatibel mit der Mehrwertsteuer

Die ITP ist mit der Mehrwertsteuer (MwSt.) nicht kompatibel. Daher ist es wichtig festzustellen, welcher Steuerart der Erwerb unterliegt. Die anwendbare Steuer richtet sich nach der Eigenschaft der Immobilie. Wenn der Immobilienverkäufer ein Unternehmen ist und die Übertragung im Rahmen eines unternehmerischen Geschäfts erfolgt, kommt die MwSt. zum Tragen. Rustikale Landimmobilien oder gebrauchte Immobilien, die übertragen werden nachdem ihr Bau abgeschlossen ist, sind von der MwSt. ausgeschlossen und unterliegen stattdessen der ITP.

Sowohl die ITP als auch die MwSt. haben Vorteile. Der ITP-Steuersatz kann niedriger als der Mehrwertsteuersatz sein, jedoch kann die Mehrwertsteuer, die im Rahmen von unternehmerischen Geschäften gezahlt worden ist, durch den Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Von daher ist es für Unternehmen vorteilhafter, die Mehrwertsteuer zu zahlen. Unternehmen und Geschäftsleute können vor der Wertübertragung auf die Mehrwertsteuerbefreiung verzichten, indem sie die Verzichtserklärung in den Kaufvertrag mitaufnehmen lassen. Es ist nicht möglich, das Nichtunternehmer auf die Mehrwertsteuerausnahme verzichten.

Noch einmal zusammengefasst: Die spanische Grunderwerbsteuer muss bezahlt werden, wenn man Eigentum erwirbt. Jede autonome Region legt ihre eigenen Steuersätze fest und übernimmt die Berechnung des Verkehrswertes der Immobilien. Es kann der Verkehrswert oder Realwert der Immobilie als Bemessungsgrundlage genommen werden. Die ITP wird bezahlt, wo die MwSt. nicht zum Tragen kommt. Geschäftsleute und Unternehmen können jedoch auf die Mehrwertsteuerbefreiung verzichten.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien