Überstunden in SpanienDie Kontrolle der Arbeitszeit stellt für den Unternehmer häufig ein Problem dar, da er entweder seinen Arbeiter nicht den Eindruck einer übermäßigen Kontrolle geben möchte, nicht weiß, welches System er am besten einführen kann oder, weil er nicht daran interessiert ist, die Überstunden in Spanien festzuhalten. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Unternehmen die von den Angestellten geleisteten Stunden aufzeichnen, damit sie eine Kontrolle über die geleisteten Überstunden je Arbeitnehmer haben und sich so bei rechtlichen Problemen rechtfertigen können.

Aktuell ist die Kontrolle der Arbeitszeit und der Überstunden in Spanien im Arbeitsbereich eine ausstehende Aufgabe, da es bisher kein verpflichtendes rechtliches Kontrollsystem gibt.

Heutzutage entscheiden sich immer mehr Arbeitnehmer dazu, flexible Arbeitszeiten einzuführen, um das Betriebsklima und die Work-Life-Balance der Angestellten zu verbessern, Fehlzeiten zu vermeiden, die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Produktivität zu steigern und Talente im Unternehmen zu halten. Auch wenn diese Flexibilität eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen darstellt, ergibt sich hieraus ein kleiner Nachteil: Es gibt keine direkte Kontrolle mehr über die Arbeitszeit und die Überstunden.

Es ist äußerst wichtig, dass die Unternehmen die geltenden Vorschriften zu Arbeitszeiten und Überstunden beachten, da die Inspektion für Arbeit und Soziale Sicherheit die Kontrollen in diesem Bereich verstärkt.

Die maximale Anzahl an Arbeitsstunden sowie deren Verteilung ist in den Kollektivverträgen festgehalten, dabei müssen stets die in Artikel 34 des Arbeitsnehmerstatuts festgehaltenen Mindestanforderungen erfüllt werden.

Besonderheiten – Überstunden in Spanien

Die Unternehmen müssen eine Reihe von Besonderheiten beachten, wenn Überstunden in Spanien geleistet werden:

  • Der Arbeitnehmer muss die Überstunden freiwillig leisten.
  • Die Überstunden in Spanien müssen gemäß den Vorschriften des Kollektivvertrags ausgeglichen werden, dabei muss das Entgelt mindestens der Vergütung einer regulären Arbeitsstunde entsprechen oder die Überstunden mit entsprechender Freizeit ausgeglichen werden.
  • Maximal dürfen achtzig Überstunden pro Jahr geleistet werden, wenn der Unternehmer diese vergütet. Als Überstunden gelten nicht diejenigen mehrgeleisteten Stunden, die innerhalb der darauffolgenden vier Monate durch Freizeit ausgeglichen werden.

Die Vorschriften zu den Überstunden in Spanien

Die Vorschriften zu den Überstunden werden in Artikel 35.5 des Arbeitsnehmerstatuts aufgeführt:

„Zum Zwecke der Aufzeichnung der Überstunden wird die Arbeitszeit jedes Angestellten täglich festgehalten und am Ende des Zeitraums, der für die Zahlung der Vergütung festgelegt wurde, zusammengerechnet. Eine Kopie dieser Übersicht wird dem Arbeitnehmer mit dem entsprechenden Beleg übergeben.“

Die Frage, die wir uns nun stellen ist: Müssen Unternehmen tägliche Aufzeichnungen der Arbeitszeit führen oder nur wenn Überstunden geleistet werden?

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 23. März 2017 (STS 246/2017) entschieden, dass die Arbeitszeiten nur festgehalten werden müssen, wenn Überstunden geleistet werden.

Für die Arbeitsinspektion gilt die Aufzeichnung der Arbeitszeiten weiterhin als mögliches Beweismittel, auch wenn diese Kontrolle zurzeit nicht von den Unternehmern gefordert werden kann. Dies könnte sich zukünftig jedoch ändern, da eine der wichtigen gesetzlichen Reformen des Jahres 2018 einen Gesetzesvorschlag des Abgeordnetenhauses betrifft, mit der der konsolidierten Fassung des Arbeitnehmerstatuts zugestimmt werden soll und somit die tägliche Aufzeichnung des Arbeitsbeginns und -endes jedes Angestellten für alle verpflichtend wird.

Zu beachten ist außerdem, dass Angestellte, die in Teilzeit arbeiten, keine Überstunden leisten dürfen, außer sie müssen einen Schaden beheben oder diesem vorbeugen oder es liegen außergewöhnliche oder dringende Angelegenheiten an.

Diese Angestellten können jedoch Zusatzstunden (horas complementarias) leisten, die nicht mehr als 30% der regulären Arbeitszeit überschreiten dürfen und vorher zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer vereinbart werden müssen.

Für diese Art von Angestellten sieht das Gesetz bereits eine verpflichtende Kontrolle der täglichen Arbeitszeit vor.

Da es sich hierbei um ein sensibles Thema handelt, das schwer zu kontrollieren ist und bereits vielfach von der Regierung diskutiert wurde, ist es ratsam, dass Unternehmen Aufzeichnungen über den täglichen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende ihrer Angestellten führen.

Zusammenfassung

Da es noch kein verpflichtendes gesetzliches Kontrollsystem gibt, sollte jedes Unternehmen die Art der Aufzeichnung einführen, die sich am besten an deren individuelle Bedürfnisse anpasst. Das System sollte dabei die Überstunden in Spanien leicht zu kontrollieren und weder für das Unternehmen noch für die Angestellten einen hohen administrativen Aufwand verursachen.

Soledad Moriche

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Unternehmensberater in Spanien