Im spanischen Steuersystem unterliegen unregelmässig erzielte Einkünfte einer Sonderbehandlung nach dem Einkommensteuergesetz (IRPF). Damit soll verhindert werden, dass unregelmässig erzielte Einkünfte die Steuerlast übermässig erhöhen.

Der Artikel 18 des Einkommensteuergesetzes regelt speziell diese Einkünfte und ermöglicht die Anwendung von Steuerermässigungen, die die Steuerlast im Falle von Preisen, Aktienoptionen, außerordentlichen Bonus usw. verringern.

Unregelmässige Arbeitseinkommen sind diese, die nicht regelmäßig bezogen werden. Beispiele für unregelmässige Einkommen sind folgende:

  • Dienstalter durch geleistete Arbeitszeit
  • Abgangsentschädigungen
  • Ausserordentliche Prämien für erzielte Ergebnisse oder Leistungen
  • Geschenke
  • Aktienoptionen (stock options)
  • Aktien.

Nach Artikel 18 des Einkommensteuergesetzes werden unregelmässig erzielte Einkünfte dem Besteuerungszeitraum zugerechnet, in dem sie bezogen werden. Das bedeutet, dass sie für Steuerzwecke in die Bemessungsgrundlage des Jahres einbezogen werden, in dem der Steuerpflichtige die Zahlung erhält.

Um die steuerlichen Auswirkungen dieser Einkünfte abzumildern, kann jedoch eine Ermässigung von 30 % auf Einkünfte angewandt werden, die die folgenden, in Artikel 18 des Einkommensteuergesetzes festgelegten Voraussetzungen erfüllen:

  • Erwirtschaftung von mehr als zwei Jahren: Dies bedeutet, dass das Einkommen aus einer Arbeit oder Dienstleistung stammt, die mehr als zwei Jahre gedauert hat
  • Aussergewöhnliche Einkünfte: Die Einkünfte müssen einmalig sein, d. h. sie dürfen nicht wiederkehrend sein. Erhält ein Arbeitnehmer jedes Jahr eine ähnliche Zahlung, wird dieses Einkommen nicht als unregelmässig angesehen, so dass die 30 %ige Kürzung nicht angewendet werden kann
  • Begrenzung des Betrags: Die Ermässigung von 30 % gilt nur für die ersten 300.000 € des unregelmässigen Einkommens. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, kommt der darüber hinausgehende Betrag nicht in den Genuss der Ermässigung.

Es gibt jedoch auch bestimmte Fälle, in denen das Arbeitseinkommen, auch wenn es unregelmäßig ist, nicht in den Genuss der 30%igen Ermässigung kommt. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige in den fünf Steuerzeiträumen vor dem Zeitraum, in dem die Steuerschuld fällig wird, andere Einkünfte mit einer Erwirtschaftungsdauer von mehr als zwei Jahren erzielt hat, auf die die Ermässigung angewandt worden wäre.

Folgend ein Beispiel:

Ein Arbeitnehmer erhält aufgrund eines vor mehr als zwei Jahren mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrags 40.000 Euro in Aktien. Da dieses Einkommen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erzielt wurde und es sich um ein ausserordentliches Einkommen handelt, kann das Unternehmen die 30 %ige Ermässigung anwenden. Der Arbeitnehmer würde also mit 28.000 Euro besteuert werden.

Wie man sieht, ist Artikel 18 des Einkommenssteuergesetzes der Schlüssel zur Verringerung der steuerlichen Auswirkungen unregelmäßiger Arbeitseinkünfte und ermöglicht einen grossen Steuervorteil, wenn er optimal durchgeführt wird, so dass ein Steuervorteil von 30 % der Steuerbemessungsgrundlage erzielt werden kann.

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 0 Mittelwert: 0)

Expert für Arbeitsrecht