Steuerliche und arbeitsrechtliche Auswirkungen der Nutzung von Firmenwagen
Der Beschluss Nr. 131/2024 des Obersten Gerichtshofs legt fest, dass die gemischte Nutzung von Firmenwagen nicht als vom Arbeitnehmer bezahlt gilt, wenn keine Gegenleistung erfolgt, und dass die persönliche Nutzung als Sachlohn anzusehen ist.