Der königliche Erlass 634/2015 vom 10. Juli 2015, der die Körperschaftssteuerverordnung genehmigt, und das Gesetz 27/2014 enthalten die spezifische Dokumentation über Transaktionen mit verbundenen Parteien oder Verrechnungspreise in Spanien, die von der Steuerbehörde verlangt wird und die die Steuerzahler einhalten müssen.

Der Nettoumsatz (NTI) ist der Parameter, der bei der Erstellung dieser Dokumentation zu berücksichtigen ist. Diese muss vor Ablauf der freiwilligen Frist für die Einreichung der Körperschaftssteuererklärung erstellt werden, und im Falle einer Prüfung stehen 10 Tage ab dem Datum der Aufforderung durch die AEAT zur Verfügung.

Die Verrechnungspreisdokumentation in Spanien, der der Steuerpflichtige unterliegt, ist folgende:

Vereinfachte Dokumentation

Für kleine Unternehmen müssen nur die folgenden Informationen eingereicht werden:

  1. Beschreibung der Art, der Eigenschaften und des Betrags der Geschäfte mit verbundenen Parteien
  2. Name und Vornamen oder Firmenname oder vollständiger Name, Steuerwohnsitz und Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen und der verbundenen Personen oder Einrichtungen, mit denen die Transaktion durchgeführt wird
  3. Identifizierung der verwendeten Bewertungsmethode
  4. Ermittelte Vergleichswerte und aus der Bewertungsmethode abgeleitete Werte oder Wertbereiche.

Unter 45 Millionen: Unternehmen mit einem NU unter45 Millionen Euro müssen der Steuerbehörde nur die vereinfachte Dokumentation zur Verfügung stellen.

Master File

Dieser muss einen Überblick über die Aktivitäten der multinationalen Gruppe geben und muss folgendes beinhalten:

  1. Informationen über die Struktur und Organisation der Gruppe;
  2. Informationen über die Aktivitäten der Gruppe;
  3. Informationen über die immateriellen Vermögenswerte der Gruppe;
  4. Informationen über die finanzielle Tätigkeit; und
  5. Finanz- und Steuerlage der Gruppe.

Lokale Datei

Dieser muss Informationen über spanische Unternehmen mit Transaktionen mit verbundenen Parteien liefern und hat folgenden Inhalt:

  1. Informationen über den Steuerpflichtigen;
  2. Informationen über Transaktionen mit verbundenen Parteien; und
  3. Wirtschaftlich-finanzielle Informationen über den Steuerpflichtigen.

Mehr als 45 Millionen: Bei Unternehmen mit einer NU von mehr als 45 Millionen Euro müssen der Steuerbehörde sowohl das Local File als auch das Master File zur Verfügung stehen.

Länderspezifischer Bericht

Ziel dieses Berichts ist es, einen globalen finanziellen Überblick über die Tätigkeit multinationaler Unternehmen zu geben, der den Steuerverwaltungen als Instrument zur Risikobewertung dienen soll, und er hat folgenden Inhalt

  1. Die Bruttoeinnahmen der Gruppe, wobei zwischen denen, die mit verbundenen Unternehmen erzielt werden, und denen, die mit Dritten erzielt werden, unterschieden wird
  2. Gewinn oder Verlust vor Steuern
  3. Körperschaftssteuer (gezahlt und abgegrenzt)
  4. Die Höhe des Kapitals und der Rücklagen
  5. Anzahl der Mitarbeiter
  6. Materielle Vermögenswerte (Sachanlagen)
  7. Die Liste der gebietsansässigen Unternehmen, einschließlich der Betriebsstätten und der wichtigsten Tätigkeiten, die von jedem dieser Unternehmen ausgeübt werden
  8. Sonstige als relevant erachtete Informationen und gegebenenfalls eine Erläuterung der in den Informationen enthaltenen Daten.

Mehr als 750 Millionen: Muttergesellschaften von multinationalen Unternehmen mit einem konsolidierten weltweiten Nettoumsatz von mehr als 750 Millionen Euro müssen den länderbezogenen Bericht in ihrem steuerlichen Wohnsitzland einreichen.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien