Obwohl der Begriff Steuerverstoß mit Betrug und Korruption verbunden ist, betreffen Steuerverstöße sowohl KMU, Freiberufler als auch grosse Unternehmen.

Ein Steuerdelikt liegt vor, wenn der betrogene Betrag 120.000 € übersteigt. Wenn der Betrag geringer ist, wird dies nur als Steuerverstoß angesehen. Steuerverstöße werden nach ihrer Höhe klassifiziert:

  1. Leicht: weniger als 3.000 €
  2. Schwer: über 3.000 € und ohne Verwendung betrügerischer Mittel
  3. Sehr schwer: wenn betrügerische Mittel eingesetzt werden.

Sobald die Höhe des Verstoßes über 120.000 € liegt, würde dies als ein Steuerdelikt annehmen, und folglich wäre die Geldbuße viel höher (bis zu 100% des betrogenen Betrags) und könnte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren führen.

Zuvor verjährten sowohl Steuerverstöße als auch Steuerdelikte nach vier Jahren. Nach Ablauf dieser Frist hatten sie Steuerverwaltungen nicht mehr das Recht, die Zahlung dieser Schulden zu verlangen. Mit der zunehmender Anzahl von Korruptionsfällen wurden jedoch die Strafen in solchen Korruptionsfällen verschärft und die Fristen verlängert, damit die Steuerbehörde mehr Zeit für die Durchführung der Ermittlungen und der entsprechenden Massnahmen hat.

Im Jahr 2015 wurde eine Änderung des Allgemeinen Steuergesetzes vorgenommen, wodurch die Verjährungsfrist für Geldbußen verlängert wurde. Steuerverstöße verjähren immer noch nach vier Jahren und werden weiterhin auf administrativem Wege bearbeitet. Für Steuerdelikte, die kriminelle Kanäle durchlaufen, wird die Verjärung jedoch von fünf auf zehn Jahre verlängert, wenn es sich um ein schweres Delikt handelt.

Da es sich um ein sehr komplexes Thema handelt, empfehlen wir Ihnen, sich an unser Expertenteam bei Arintass zu wenden, falls Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten oder andere Fragen zu Steuerverstösse haben.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien