Unter den verschiedenen Vertragsarten ist besonders der unbefristete, diskontinuierliche Vertrag hervorzuheben, der im Rahmen der durch das Gesetzesdekret 32/2021 (Decreto-Ley 32/2021) eingeführten Arbeitsreform geschaffen wurde.

Diese Modalität wird in den Fällen angewandt, in denen es sich um Dauerbeschäftigte handelt, die jedoch aufgrund ihrer Tätigkeit nicht das ganze Jahr über benötigt werden, sondern nur in wiederkehrenden und unregelmäßigen Zeitabschnitten.

In Artikel 16 des Arbeiterstatuts (ET) ist festgelegt, in welchen Fällen wir diesen Vertrag verwenden können:

  • Für saisonbedingte Arbeiten oder Arbeiten im Zusammenhang mit saisonbedingten Produktionstätigkeiten
  • Für die Durchführung intermittierender Dienstleistungen, selbst wenn diese nicht saisonaler Natur sind
  • Für die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Handels- oder Verwaltungsverträgen, die, obwohl vorhersehbar, zur regulären Geschäftstätigkeit des Unternehmens gehören.

Auch wenn keine Höchst- oder Mindestdauer für die Tätigkeit festgelegt ist, muss die Definition dieses Vertrags beachtet werden. Sollte die Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung 365 Tage betragen, wird angenommen, dass die Bedingungen des Vertrags nicht mehr erfüllt sind, und der Arbeitnehmer kann die Umwandlung in einen regulären unbefristeten Vertrag verlangen.

Die Unternehmen sind verpflichtet, diskontinuierlich beschäftigte Arbeitnehmer zurückzurufen, sobald die Tätigkeit mit der sie beschäftigt sind, wieder aufgenommen wird.

Erfolgt kein Rückruf ohne berechtigten Grund, wird dies als ungerechtfertigte Entlassung gewertet, und der Arbeitnehmer kann eine entsprechende Entschädigung fordern.

Wie sollte dieser Aufruf erfolgen?

Das Arbeitnehmerstatut (ET) betont, dass der Rückruf schriftlich oder auf eine andere Weise erfolgen muss, die es ermöglicht, die Benachrichtigung mit den genauen Details und Bedingungen der Wiedereingliederung der betreffenden Person nachzuweisen.

Die im Tarifvertrag festgelegte Frist für den Rückruf von Arbeitnehmern, deren Beschäftigungsverhältnis unterbrochen wurde, ist bindend. Sollte keine solche Frist festgelegt sein, muss eine angemessene Frist eingehalten werden, die in der Regel zwischen 5 und 2 Tagen liegt.

Auch wenn das Arbeitnehmerstatut (ET) keine ausdrückliche Verpflichtung zur Reaktion auf den Rückruf vorsieht, ist der Arbeitnehmer nach Erhalt der Benachrichtigung verpflichtet, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Unterlässt er dies ohne triftigen Grund, wird dies als freiwillige Kündigung gewertet, und der Status des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung muss entsprechend geändert werden, damit weder Dauerhaftigkeit noch weitere Beitragszahlungen entstehen.

Bei der Wiederaufnahme der Tätigkeit muss das Unternehmen die Anmeldung dieser Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung vornehmen, wobei die Betriebszugehörigkeit ab dem Datum des Beginns des unbefristeten und diskontinuierlichen Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen ist, d. h. die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses und nicht nur die Zeit der tatsächlich geleisteten Dienste.

Im Gegensatz zur Betriebszugehörigkeit für Abfindungszwecke, bei der nur die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten berücksichtigt werden.

Dies erfolgt durch die Transmisión de comunicaciones de períodos de actividad del mecanismo RED, wobei das Datum der Wiederaufnahme der Tätigkeit jedes Arbeitnehmers, das voraussichtliche Enddatum des Vertrags sowie die beim SEPE registrierte Vertragskennung (contrat@) angegeben werden müssen.

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Unternehmensberater in Spanien