Wie bereits in früheren Artikeln erläutert, bedeutet das Überschreiten des Umsatzvolumens von 6.010.121,04 Euro innerhalb eines Kalenderjahres, berechnet gemäß Artikel 121 des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer (MwSt), sowie im Falle von Steuerpflichtigen mit Sitz in den Kanarischen Inseln gemäß Artikel 51 des Gesetzes 20/1991 vom 7. Juni, das die steuerlichen Aspekte des Wirtschafts- und Steuerregimes der Kanarischen Inseln ändert, den Erwerb der Eigenschaft eines Großunternehmens für steuerliche Zwecke ab dem folgenden Kalenderjahr.

Diese Änderung bringt neue steuerliche Verpflichtungen mit sich und modifiziert sowohl die Periodizität als auch die Fristen für die Einreichung verschiedener Steuererklärungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, die erforderlichen Schritte sowie die entsprechenden Fristen genau zu kennen, um Fehler und Sanktionen zu vermeiden.

Wie viel Zeit steht mir zur Verfügung, um zu handeln, wenn ich das Umsatzvolumen überschritten habe?

Die Verpflichtung, die Steuerbehörde über den Wechsel zum Großunternehmen zu informieren, ist ausschließlich durch elektronische Einreichung des Formulars 036 mittels eines anerkannten elektronischen Zertifikats zu erfüllen.

Der Zeitraum für diese Mitteilung beträgt einen Monat ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Schwelle überschritten wurde. Das bedeutet, dass bei Überschreitung im Jahr 2024 die Mitteilung bis zum 31. Januar 2025 erfolgen muss.

Was bedeutet es, steuerlich ein Großunternehmen zu sein?

1. Mehrwertsteuer (MwSt)

Die Selbstberechnungen des Formulars 303 sind künftig monatlich anstatt vierteljährlich einzureichen. Die allgemeine Frist ist innerhalb der ersten dreißig Kalendertage des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats. Für die Erklärung des Monats Januar besteht die Möglichkeit, diese bis zum letzten Tag im Februar einzureichen.

Wenn Sie den Status eines Großunternehmens erlangen, ist die Nutzung der Sofortigen Lieferung von Informationen (SII) für die elektronische Führung der MwSt-Registrierungsbücher verpflichtend.

Wenn Sie eine monatliche MwSt-Erstattung beantragen, müssen Sie in REDEME registriert sein, was ebenfalls die Verpflichtung zur Nutzung der SII mit sich bringt, auch wenn Sie kein Großunternehmen sind.

2. Steuerabzüge und Vorauszahlungen

Modelle wie 111 oder 115, die bislang vierteljährlich eingereicht werden konnten, sind künftig monatlich vorzulegen. Die Frist hierfür ist innerhalb der ersten zwanzig Kalendertage jedes Monats, bezogen auf die im Vormonat vorgenommenen Abzüge.

3. Vorauszahlungen der Körperschaftsteuer (Modell 202)

Diese sind innerhalb der ersten zwanzig Kalendertage im April, Oktober und Dezember einzureichen, basierend auf der Berechnung gemäß Artikel 40.3 des Körperschaftsteuergesetzes, welche auf dem kumulierten Ergebnis des Geschäftsjahres beruht.

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Unternehmensberater in Spanien