Die Körperschaftssteuer ist eine individuelle und direkte Steuer, die auf das Einkommen von Unternehmen und anderen juristischen Personen mit Sitz in Spanien erhoben wird. Es handelt sich um eine äußerst wichtige Steuer, da sie alle betrifft, die ein Unternehmen gegründet haben, im Allgemeinen GmbHs und AGs.
Die Änderungen der Körperschaftssteuer für 2024 in Spanien umfassen mehrere neue Aspekte und Anpassungen, die darauf abzielen, die Steuererhebung zu verbessern und das Steuersystem an die neuen Wirtschaftsrealitäten anzupassen. Die sieben wichtigsten Änderungen sind nachstehend aufgeführt:
- Ein ermäßigter Steuersatz von 23 % (vorher 25 %) wird für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Umsatz unter 1 Million Euro eingeführt. Diese Änderung zielt darauf ab, ihre Steuerlast zu verringern und ihr Wachstum zu fördern
- Die Steueranreize für Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Innovation investieren, werden verlängert. Dazu gehören zusätzliche Absetzungen und die Möglichkeit, diese Absetzungen vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Unternehmen können künftig höhere Abzugswerte für Ausgaben und Investitionen in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie in technologische Innovationen in Anspruch nehmen. Diese Absetzungen können nicht nur am Ende des Steuerjahres, sondern auch im Voraus geltend gemacht werden, was den Cashflow und die Finanzplanung der Unternehmen verbessert
- Die Bestimmungen für die Ausgleichung von Steuerverlusten aus früheren Jahren werden angepasst. Die Unternehmen können künftig bis zu 50 % der positiven Steuerbemessungsgrundlage des laufenden Jahres ausgleichen, statt wie bisher 25 %
- Es wird eine neue Begrenzung für die Abzugsfähigkeit von Finanzkosten eingeführt, die maximal 30 % des EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Wertminderung und Abschreibungen) für das Jahr beträgt
- Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung werden verschärft, u. a. durch neue Meldepflichten für Transaktionen mit einem Steuerparadies und die Umsetzung der europäischen Richtlinien zur aggressiven Besteuerung. Unternehmen und Körperschaften werden verpflichtet sein, detaillierte Berichte über alle Transaktionen oder wirtschaftlichen Aktivitäten vorzulegen, an denen als Steuerparadies geltende Länder beteiligt sind. Dazu gehören die Identifizierung der wirtschaftlichen Inhaber, die Herkunft der Mittel und der Zweck der Transaktionen
- Im Einklang mit den von der OECD geförderten internationalen Vereinbarungen wird eine globale Mindeststeuer von 15 % für große multinationale Unternehmen eingeführt. Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass große Unternehmen unabhängig davon, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, ein Mindestmaß an Steuern zahlen
- Die Regelungen für die Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen werden geändert, insbesondere in Bezug auf bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die geltenden Befreiungen und Ermäßigungen werden angepasst, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und eine gerechtere Besteuerung zu gewährleisten.
Mit diesen Maßnahmen soll das Steuersystem modernisiert, Investitionen und Innovationen gefördert und damit mehr Gerechtigkeit bei der Unternehmensbesteuerung gewährleistet werden.
Die Unternehmen müssen sich dieser Änderungen bewusst sein und ihre Steuerstrategien so anpassen, dass sie diese neuen Vorschriften einhalten und die damit verbundenen Möglichkeiten nutzen.
Dies ermöglicht eine effizientere Erfüllung der steuerlichen Pflichten sowie eine Optimierung der Ressourcen und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend globalisierten und technologischen Wirtschaftsumfeld.