Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen sind juristische Personen und Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit verpflichtet, elektronisch mit den Verwaltungen zu kommunizieren. Hierfür ist ein elektronisches Vertreterzertifikat erforderlich, das zwei Jahre lang gültig sein wird.

Zu den drei Arten von Bescheinigungen, die von der spanischen Münzanstalt (FNMT-RCM) ausgestellt werden, gehört die Bescheinigung über die Vertretung einer juristischen Person ohne Rechtspersönlichkeit. Diese wird einer natürlichen Person als Vertreter einer juristischen Person ohne Rechtspersönlichkeit ausgestellt.

Was ist eine Körperschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit?

Darunter versteht man eine Form von Unternehmen oder Vereinigung, in denen Ressourcen und Kompetenzen gebündelt werden, ohne dass ein neues Unternehmen gegründet werden muss, die aber gemeinsame Ziele verfolgen, seien sie wirtschaftlicher Ziele oder anderen.

Als Optionen für Körperschaften ohne juristische Persönlichkeit gibt es die Gütergemeinschaft und die Zivilgesellschaft, die die einfachste und häufigste Form der Verein der Selbstständigen darstellen.

Wer kann dieses Zertifikat beantragen?

Gemäß dem Anfangsbuchstaben der NIF Ihrer Körperschaft:

E: Gütergemeinschaften, vererbte Güter, gemeinsamer Besitz von landwirtschaftlichen Betrieben
H: Gemeinschaften von Eigentümern
N: Körperschaft oder unabhängige Unternehmen, jedoch ohne Rechtspersönlichkeit mit Anwesenheit in Spanien, Gütergemeinschaft, die zwei oder mehr Personen gemeinsam gehört, ohne Rechtspersönlichkeit mit Anwesenheit in Spanien, im Ausland gegründete Unternehmen mit Einkommensanrechnung ohne Anwesenheit in Spanien, andere Körperschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die nicht im Abschnitt über den Vertreter einer juristischen Person aufgeführt sind
P: Nachbarschaftsräte, Abteilungen oder Einrichtungen der Verwaltung ohne Rechtspersönlichkeit: Zentrale und regionale Regierungsstellen, mit Ausnahme der Regierungen der Autonomen Gemeinschaften
U: Zeitlich begrenzte Joint Ventures
V: Andere Arten ohne Rechtspersönlichkeit, wie z. B.: Investmentfonds, Risikokapitalfonds, Pensionsfonds, Fonds zur Regulierung des Hypothekenmarktes, Hypothekenverbriefungsfonds, Fonds zur Verbriefung von Vermögenswerten, Investitionsgarantiefonds, Eigentümergemeinschaften von Gemeinschaftsgrundstücken, Bankvermögensfonds, andere Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit
W: Nicht ansässige Unternehmen mit permanenter Niederlassung in Spanien.

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Expertin für Finanzbuchhaltung