Bescheinigung über die alleinige und/oder gesamtschuldnerische Vertretung der Geschäftsführung

Bescheinigung über die alleinige und/oder gesamtschuldnerische Vertretung der Geschäftsführung

Kann von Aktiengesellschaften (A), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (B) und gebietsfremden Unternehmen (N) beantragt werden, wenn der Vertreter des Unternehmens ein alleiniger oder gemeinsamer Verwalter ist, der ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen ist, und ist zwei Jahre lang gültig.