Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen sind juristische Personen und Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit verpflichtet, elektronisch mit den Verwaltungen zu kommunizieren. Hierfür ist ein elektronisches Vertreterzertifikat erforderlich.

Zu den drei Arten von Zertifikaten, die von der staatlichen spanischen Münzanstalt (FNMT-RCM) ausgestellt werden, gehört das Zertifikat für die alleinige Verwaltung und/oder die gesamtschuldnerische Vertretung. Es handelt sich um ein Dokument, das auf elektronischem Wege an alleinige oder gemeinsame Verwalter als gesetzliche Vertreter von juristischen Personen für ihre Beziehungen zu den öffentlichen Verwaltungen ausgegeben wird.

Alleiniger Verwalter vs. gesamtschuldnerischer Verwalter

Sowohl alleinige als auch gesamtschuldnerische Verwalter haben die gleichen Befugnisse und Verantwortlichkeiten. Die Unterschiede liegen in den folgenden Punkten:

Alleiniger Verwalter
Er hat alle Funktionen des Amtes exklusiv inne und ist allein für deren Ausübung verantwortlich.

Gemeinsamer Verwalter
Die Arbeit wird von zwei oder mehreren Personen erledigt, ohne dass die andere Person anwesend sein muss.

Das Königliche Gesetzesdekret 1/2010 vom 2. Juli, mit dem die überarbeitete Fassung des Gesetzes über Kapitalgesellschaften verabschiedet wurde, legt in Artikel 210 fest, dass die Verwaltung der Gesellschaft einem einzigen Geschäftsführer, mehreren gemeinsam oder einzeln handelnden Geschäftsführern oder einem Verwaltungsrat anvertraut werden kann.

Erlangung des Zertifikats

Die Vertretungsbescheinigung für alleinige und/oder gemeinsame Verwalter können erhalten: Aktiengesellschaften (A), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (B) und nicht ansässige Gesellschaften (N), wenn der Vertreter der Gesellschaft ein alleiniger oder gemeinsamer Verwalter ist, der ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen ist.

Diese Bescheinigung ist zwei Jahre lang gültig, kann jedoch widerrufen werden, wenn sich die Satzung der Gesellschaft in Bezug auf den alleinigen Geschäftsführer ändert. In diesem Fall muss das Unternehmen die notwendigen Schritte unternehmen, um ein neues Zertifikat zu erhalten.

Diese Bescheinigung kann nicht von gemeinsamen Verwaltern, Bevollmächtigten, Geschäftsführern, Vorsitzenden, Liquidatoren oder Gesellschaften beantragt werden, die eine andere Gesellschaft als Verwalter haben; in diesem Fall muss eine Bescheinigung über die Vertretung einer juristischen Person beantragt werden.

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Steuerberaterin und Buchhalterin / Verwaltungs- und Finanzleiterin