Infolge der kontinuierlichen Modernisierung und Aktualisierung der Kommunikationssysteme der verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung sind die elektronischen Benachrichtigungen inzwischen das einzige Kommunikationsmittel zwischen der Verwaltung und den Privatpersonen und Unternehmen.

Seit dem 06.09.2021 wurde ALLE Benachrichtigungen und Mitteilungen der Steuerbehörde unter dem elektronischen Postfach Dirección Electrónica Habilitada única (DEHú) zur Verfügung stellen.

Bisher war der Hauptzugang zu den AEAT-Meldungen bekannt als: die elektronische Zentrale der Steuerbehörde, die freigeschaltete elektronische Adresse (DEH) und die Bürgermappe.

Mit dem elektronischen Postfach (DEH) verfügte bereits jede natürliche oder juristische Person über ein eigenes Postfach für die Entgegennahme von elektronischen Benachrichtigungen bezüglich jener Verfahren, für die dieser Kommunikationsweg auf freiwilliger Basis beantragt worden war.

Mit Inkrafttreten des elektronischen Postfachs DEHú gilt gemäß Königlichem Dekret 203/2021 vom 30. März nach Artikel 42, Punkt 5, über Benachrichtigungen mit elektronischen Mitteln, die folgende Regelung:

«Jegliche Benachrichtigung eines Absenders aus dem staatlichen Verwaltungsbereich gemäß Artikel 1.2 der vorliegenden Verordnung wird dem Empfänger über das elektronische Postfach Dirección Electrónica Habilitada zugestellt, einschließlich des Sachverhalts nach Artikel 42.1 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober. Zusätzlich zum elektronischen Postfach Dirección Electrónica Habilitada única können die Absender aus dem staatlichen Verwaltungsbereich Benachrichtigungen auf ihrer E-Administration oder einer angeschlossenen E-Verwaltung zur Verfügung stellen.»

Daher werden nur elektronische Meldungen an die DEH gesendet. Alle Meldungen werden an die DEHú geschickt, so wie dies derzeit am elektronischen Hauptsitz und im Bürgermappe geschieht.

Das elektronische Postfach DEHú soll sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen die Kommunikation (Entgegennahme, Zugriff, Auftreten, Auskunft etc.) mit einem staatlichen Organismus erleichtern und negative juristische Auswirkungen infolge von Verspätung oder Nachlässigkeit bei der von einem Organismus angeforderten Vorlage von Dokumenten oder Bereitstellung von Informationen vermeiden.

Es sind zwei Zugangsmöglichkeiten vorgesehen:

  • Über das Portal (https://se-dehu.redsara.es) mit Authentisierung durch elektronisches Zertifikat oder Cl@ve PIN
  • Über von der DEHú angebotene Webservices für den massenhaften Download von Benachrichtigungen.

Während einer Übergangszeit wird die Zusendung von Benachrichtigungen an das bisherige elektronische Postfach DEH beibehalten, um eine Anpassung der erforderlichen Abläufe zu ermöglichen. Nach Ablauf dieser Frist, am 04.04.2022, das Finanzamt keine Meldungen mehr an die DEH übermittelt.

Arintass verfügt innerhalb der Abteilung für elektronische Benachrichtigungen über die sachdienlichen Tools und ein hochqualifiziertes professionelles Team in den verschiedenen Beratungszweigen (Recht, Steuern, Arbeitswesen und Buchhaltung), um allen Kunden einen umfassenden Service mit sämtlichen Garantien gemäß den neuen Anforderungen zu bieten.

Zoa Monagas

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Unternehmensberater in Spanien