Das allgemeine Erstattungsverfahren, das bis zum 1. Januar 2009 in Kraft war, ermöglichte lediglich einer kleinen Gruppe der Steuerpflichtigen (Großunternehmen, Exporteure, Großexporteure) am Ende jedes Abrechnungszeitraums die monatlichen Rückerstattungen zu beantragen. In allen anderen Fällen konnten die Erstattungsanträge nur zur letzten Abrechnungsperiode am Jahresende eingereicht werden.
Das Rückerstattungssystem am Jahresende bleibt unverändert, jedoch besteht für die Steuerzahler nun die Möglichkeit, ein monatliches Rückerstattungssystem anzuwenden.
Mit diesem neuen System sollen die finanziellen Kosten vermieden werden, die durch den Aufschub der Rückerstattungen entstehen, insbesondere in derzeitigen Krisen, in denen große Investitionen getätigt wurden oder in denen die Absicht besteht, eine geschäftliche oder berufliche Tätigkeit aufzunehmen.
Das neue monatliche Erstattungssystem steht der Mehrheit der Steuerzahler, unabhängig von der Art und dem Umfang der Transaktionen, Unternehmer oder Freiberufler, Gegenstände oder Dienstleistungen, offen. Jedoch müssen die Transaktionen im Zusammenhang einer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit verwendet werden.
Um das Recht auf die monatliche Rückerstattung ausüben zu können, müssen die Steuerpflichtigen in dem Register der monatlichen Rückerstattung eingetragen sein. Ihre Eintragung erfolgt mittels einer speziellen Zensus-Erklärung.
Für Steuerzahler, die im Register der Exporteure und anderer Wirtschaftsbeteiligter eingetragen sind, ist eine automatische Aufnahme vorgesehen.
Das Register ist vollständig kompatibel mit den Einheiten, die gemäß der Sonderregelung der Unternehmensgruppe Steuern zahlen. In diesem Fall ist die Muttergesellschaft als die zuständige Einheit für die Beantragung der Registrierung gemäß ihrem Status als Vertreter der Unternehmensgruppe bestimmt.
Wenn Sie Fragen zur monatlichen Mehrwertsteuerrückerstattung haben, wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam.
Juliane Köhler