Gegenwärtig gibt es eine ziemlich hohe Zahl von Todesfällen innerhalb eines kurzen Zeitraums, was viele Menschen dazu veranlasst hat, zu versuchen, Einkommenssteuererklärung für Familienmitglieder in Spanien auszufüllen und einzureichen, die an der COVID-19-Pandemie gestorben sind.

Die Verwandten des Verstorbenen sind verpflichtet, die persönliche Einkommenssteuer des Verstorbenen vor dem 20. Juni abzuwickeln, mehrere Staatsanwälte betonen jedoch, dass die gegenwärtige Situation des Kollapses im Allgemeinen zu Verzögerungen, Zuschlägen und Verzugszinsen führen wird.

Nahezu 27.000 Menschen sind bereits an der Coronavirus-Pandemie gestorben. Der Raum, in dem sich das Virus ausbreitete, sowie die Schnelligkeit seiner Ausbreitung haben die Steuerverpflichtungen erschwert. Aus diesem Grund wurden Fristverlängerungen für die Erklärungen in Betracht gezogen.

Obwohl die Einkommenssteuerabgabe am 1. April begonnen hat, haben viele Steuerzahler Schwierigkeiten, dieser Verpflichtung nachzukommen, vor allem wegen der erforderlichen Dokumentation in Bezug auf den Verstorbenen.  In Arintass sind wir unter anderem für die Verwaltung von Dokumenten, Verfahren und Steuern im Zusammenhang mit dem Tod von Verwandten zuständig, wie zum Beispiel:

  • Sterbeurkunden
  • Urkunden des letzten Willens und Testaments
  • Erbschaft- oder Schenkungssteuer
  • Steuern auf die Zunahme von Gütern städtischer Herkunft

Der Erbnachfolger des Verstorbenen muss die Einkommenssteuererklärung im Namen des Steuerzahlers einreichen und muss die o.g. Bescheinigungen vorlegen. Die Arbeitssituation hindert viele Menschen daran, die Verfahren persönlich durchzuführen. Auch die Mobilitätseinschränkungen zählen zu den Hauptursachen, die den Prozess erschweren, insbesondere wenn der Verwandte in einer anderen Autonomen Gemeinschaft, im Ausland lebt oder nicht ansässig ist.

Für den Fall, dass das Einkommen des verstorbenen Steuerzahlers zurückerstattet werden soll, wird es auch notwendig sein, eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, damit die Erben die Rückerstattung beantragen und erhalten können.

In jedem Fall wird rechtliche und steuerliche Beratung empfohlen. Im Falle einer Erbschaft können Fragen, Streitigkeiten, Entschädigungs- und Verteilungsvereinbarungen auftreten, die professionelle Hilfe erfordern.

Unsere Kanzlei bietet einen umfassenden Service mit einem hochqualifizierten Team in verschiedenen Zweigen der Rechts- und Steuerberatung an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 0 Mittelwert: 0)

Unternehmensberater in Spanien