Die Anfertigung einer elektronischen Rechnung in Spanien ist weitaus einfacher als es scheint. Um eine solche Rechnung an eine öffentliche Verwaltungsstelle ausstellen zu können, benötigt man nur ein Online-Rechnungsprogramm, und der Versand der Rechnung muss über den Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas (Allgemeiner Eingangspunkt für elektronische Rechnungen), oder FACe, erfolgen.
Als Erstes benötigt man ein Programm zur elektronischen Online-Rechnungstellung, um eine Rechnung ausstellen zu können, die dem von der öffentlichen Verwaltung festgelegten Format entspricht. Zweitens muss die Rechnung bestimmte Anforderungen erfüllen, ähnlich der von Rechnungen in Papierformat.
Nachfolgend werden die Bestandteile aufgelistet, die in jeder Online-Rechnung enthalten sein müssen:
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Rechnungsnummer und -serie, müssen fortlaufend sein
- Firmenbezeichnung von Aussteller und Empfänger
- Steuernummer (CIF) von Aussteller und Empfänger
- Steuersitz von Aussteller und Empfänger
- Rechnungsposten, einschließlich Beschreibung des Vorgangs
- Bemessungsgrundlage, Art der MwSt. und Steuerabzug Einkommensteuer, soweit erforderlich
- Gesamtrechnungsbetrag.
Der dritte Schritt ist von entscheidender Bedeutung, denn bevor wir die Rechnung im gewünschten Format speichern, muss die Validierung der Rechnung mit unserer elektronischen Signatur erfolgen. Daher muss man über ein elektronisches Zertifikat verfügen, bei dessen Erlangung Ihnen Arintass helfen kann. Zum Abschluss muss zum Versand der elektronischen Rechnung in Spanien die Website vom Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas (Allgemeiner Eingangspunkt für elektronische Rechnungen) aufgerufen und die Rechnung ordnungsgemäß hochgeladen werden, damit sie von der zuständigen öffentlichen Verwaltungsstelle erhalten werden kann.
Für weitere Informationen zum Ausstellen einer elektronischen Rechnung stehen Ihnen unsere Steuerfachberater gerne mit allen erforderlichen Angaben hilfreich zur Seite.
Víctor Sáez