Erbschafts- und Schenkungssteuer Gemeinde Madrid: Die Gemeinde Madrid wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Finanzen und öffentlichen Dienst den Aufschub für die Zahlung der zugewiesenen Steuern und der Verwaltung bis zum Ende der Coronaviruskrise fortsetzen.

Das vom Regierungsrat am 13. März 2020 verabschiedete Steuermoratorium, bei dem der Zeitraum zwischen dem 13. und 26. März als arbeitsfreie Tage für die Abgabe von Steuererklärungen und Selbstveranlagungen erklärt wurde, hat zur Folge, dass die Gemeinde Madrid festgelegt hat, dass die Frist für die Vorlage der regionalen Erklärungen um einen weiteren Monat verlängert wird.

Folglich fallen die folgenden Steuern und Gebühren unter das oben genannte Moratorium:

  • Erbschaften und Schenkungen
  • Dokumentierte Rechtsakten
  • Transfersteuern
  • Glücksspielsteuer

Vorläufig wurde ein einmonatiger Aufschub festgelegt, der verlängert werden kann, solange der Alarmzustand in Spanien aufrechterhalten bleibt. Das Ziel ist, dass kein Steuerzahler in Madrid, sei es ein Unternehmen, ein Selbständiger oder eine Einzelperson, durch diese unkontrollierbare Situation geschädigt wird.

Ziel ist es, die Liquidität von Unternehmen und Familien in der Region zu verbessern, die so die Zahlung von Steuern ohne Aufschlag oder Strafe hinausschieben können.

Die Gemeinschaft von Madrid legte großen Wert auf das allgemeine Moratorium, damit die spanische Regierung die Situation der Steuerzahler berücksichtigen würde, da auf staatlicher Ebene der derzeitige Präsentationskalender für Erklärungen und Selbstbewertungen beibehalten wird, obwohl der Königliche Erlass 465/2020 vom 17. März den Alarmzustand erklärt hat.

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