Während der Finanzkrise im Jahr 2008 benutzten viele Unternehmen den ERE in Spanien (Expediente de Regulación de Empleo) zur Massenentlassungen seiner Beschäftigten. Aktuell hat die Coronavirus-Krise ein weiteres, anwendbares System populär gemacht, den ERTE in Spanien (Expediente de Regulación Temporal de Empleo).

Wir bei Arintass haben Ihnen die Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Merkmale beider Systeme zusammengefasst.

Der Expediente de Regulación de Trabajo (ERE in Spanien) ist ein System der Massenentlassung, der die Beendigung des Arbeitsvertrags der Arbeitnehmer zur Folge hat.

Nach Artikel 51 im Arbeitnehmergesetz spricht man von einer Massenentlassung, wenn innerhalb von 90 Tagen eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern je nachfolgender Unternehmensgrößen entlassen werden:

  • Zehn Arbeitnehmer in Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern
  • Zehn Prozent der Beschäftigten von Unternehmen mit 100 bis 300 Beschäftigten
  • 30 Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 300 Beschäftigten

Da das ERE eine endgültige Entlassung ist, haben die Betroffenen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sind mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer von Kündigungen betroffen, muss der Arbeitgeber zunächst nicht produktionsbedingte Waren und Anlagen des Unternehmens zum Verkauf anbieten.

Im Artikel 47 des Arbeitnehmergesetzes ist der Expediente de Regulación Temporal de Empleo (ERTE in Spanien), ein temporäres Arbeitssystem, geregelt. Die Arbeitstätigkeit des ERTE-Betroffenen fällt komplett aus oder wird um 10 bis 70 Prozent reduziert.  Das Gehalt variiert je nachdem, ob Arbeitstätigkeit vorläufig ausfällt oder reduziert wird. Der Arbeitnehmer bleibt bei der Sozialversicherung angemeldet. Als Unterstützung erhalten Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten eine Ermäßigung des Sozialversicherungsbeitrags um 75%. Im Falle einer Aussetzung der Arbeitstätigkeit zahlt die SEPE (öffentliche Arbeitsverwaltung) 70 Prozent des Gehalts während der ersten sechs Monate, jedoch maximal 1.100 Euro für Arbeitnehmer ohne Kinder. Der ERTE kann unabhängig von den betroffenen Personen und der Unternehmensgröße angewendet werden.

Die Anwendung beider Regelungen kann lediglich aus einem organisatorischen, produktionsbedingten, technischen oder wirtschaftlichen Grund erfolgen.

Wirtschaftliche Gründe liegen vor, wenn das aktuelle oder erwartete Geschäftsergebnis negativ ist, wie z.B. ein anhaltender Rückgang der gewöhnlichen Einnahmen oder des Umsatzes während zwei aufeinanderfolgenden Quartale oder Verluste im Vergleich zum Vorjahr.

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Thema ERE und ERTE in Spanien steht Ihnen unser Human Resources Team gerne zur Verfügung.

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Unternehmensberater in Spanien