wirtschaftlichen Berechtigten eines Unternehmens in SpanienIn den Jahresabschlüssen ab 2017 sind Unternehmen verpflichtet, über die wirtschaftlichen Berechtigten eines Unternehmens in Spanien oder einer Unternehmensgruppe zu informieren.

Information über den wirtschaftlichen Berechtigten eines Unternehmens in Spanien: Wer ist davon betroffen?

Praktisch gesehen, ist die Mehrheit der Unternehmen dazu verpflichtet, Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer in den Jahresabschlüssen einzubauen. Bei manchen börsennotierten Unternehmen ist das nicht möglich oder notwendig.

Information über den wirtschaftlichen Berechtigten eines Unternehmens in Spanien: Welche Voraussetzungen muss ein wirtschaftlicher Eigentümer erfüllen?

Wirtschaftliche Eigentümer sind ausschließlich natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger im Wege eines ausreichenden Anteils am Kapital oder an den Stimmrechten oder durch sonstige Vereinbarungen letztlich steht. Ein Rechtsträger kann daher einen oder auch mehrere natürliche Personen als wirtschaftliche Eigentümer haben. Es wird zwischen direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümern unterschieden.

  • Direktes wirtschaftliches Eigentum liegt vor, wenn eine natürliche Person einen Anteil von Aktien oder Stimmrechten von mehr als 25 % oder eine Beteiligung von mehr als 25 % an der Gesellschaft hält oder eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen gemeinsam direkt Kontrolle auf die Gesellschaft ausüben.
  • Indirektes Eigentum liegt vor, wenn ein Rechtsträger einen Anteil von Aktien oder Stimmrechten von mehr als 25 % oder eine Beteiligung von mehr als 25 % an der Gesellschaft hält und eine natürliche Person oder mehrere natürliche Personen gemeinsam direkt oder indirekt Kontrolle auf diesen Rechtsträger ausüben.

Information über den wirtschaftlichen Berechtigten eines Unternehmens in Spanien: Warum werden wirtschaftliche Eigentümer registriert?

Das spanische Handelsregister erstellt nach Beschluss vom Europäischen Parlament im Artikel 30.3. 2015/849 mit den erhaltenen Informationen aus den Jahresabschlüssen ein öffentliches Register über die wirtschaftlichen Berechtigten der in Spanien ansässigen Unternehmen.

Der europäische Beschluss wurde getroffen, um die Finanzierungssysteme, die zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen, zu kontrollieren. Die Mitgliedstaaten haben sich hierin geeinigt, Daten über wirtschaftliche Berechtigte in den jeweiligen Zentralregister zu hinterlegen.

Zugang zu diesen Daten hat nicht jeder, lediglich Unternehmen oder Institutionen, die aufgrund des Geldwäschegesetzes dazu verpflichtet sind. Dazu gehören u. a. Finanzinstitutionen, Investitionsunternehmen, Immobilienunternehmen, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater, Notare, Anwälte, etc.

Peter Spiller

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Unternehmensberater in Spanien