innergemeinschaftlichen Transaktionen in SpanienDas Modelo 349 ist eine informative Erklärung, in der sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen die innergemeinschaftlichen Transaktionen in Spanien, die im entsprechenden Zeitraum durchgeführt wurden, im Einzelnen angeben müssen.

Eine innergemeinschaftliche Transaktion ist der Erwerb oder der Verkauf von Waren oder eine Dienstleistung an ein Unternehmen aus einem anderen europäischen Mitgliedstaat. Um eine Transaktion als innergemeinschaftlich zu deklarieren, müssen Unternehmen und natürliche Personen im Register für innergemeinschaftliche Transaktionen (ROI) eingetragen sein.

Sobald Sie die Registrierungsbestätigung vom ROI erhalten haben, verfügen Sie über eine innergemeinschaftliche Steueridentifikationsnummer, mit der Sie Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen können.

Für die Ausstellung von innergemeinschaftlichen Rechnungen müssen die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Käufer oder Verkäufer der Transaktion muss entweder selbständig sein oder ein Unternehmen repräsentieren.
  • Beide Seiten müssen im ROI registriert sein und eine Identifikationsnummer besitzen.
  • Die Transaktion darf nicht im selben Land stattfinden. Das bedeutet, dass die Transaktion in zwei verschiedenen der 28 EU-Länder mit unterschiedlichen Steuersätzen erfolgen muss.

Die Frist für die Steuererklärung variiert je nach Höhe (€) der innergemeinschaftlichen Transaktionen und muss während der ersten 20 Kalendertage eines Monats des entsprechenden Intervalls. Abhängig vom Umsatz des Unternehmens werden im Folgenden die Intervalle für die Einreichung des Modelos 349 erläutert:

  • Monatlich: Wenn die Summe der innergemeinschaftlichen Transaktionen den Schwellenwert von 50.000 Euro überschreitet.
  • Zweimonatlich: Wenn der Betrag der innergemeinschaftlichen Transaktionen am Ende des zweiten Monats eines Quartals 100.000 Euro übersteigt.
  • Vierteljährlich: Wenn die Gesamtrechnung für die Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen von Waren 50.000 Euro nicht übersteigt.
  • Jährlich: Wenn die Gesamtsumme der im Laufe des Jahres gelieferten Waren oder Dienstleistungen 35.000 Euro nicht übersteigt und wenn der jährliche Betrag der gelieferten
  • Waren 15.000 Euro nicht übersteigt.

Es ist zu beachten, dass nach einem Jahr ohne innergemeinschaftlichen Transaktionen in Spanien die Unternehmen nicht dazu verpflichtet sind, das Modelo 349 einzureichen. Die monatliche Überwachung der Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten ist sehr wichtig, da eine beabsichtigte oder versehentliche Unterlassung der Registrierung zu Sanktionen vom Finanzamt führen kann. Weitere Informationen zur Bearbeitung des Modelos stellt Ihnen unser Team der Steuerberatung zur Verfügung.

Víctor Sáez

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Unternehmensberater in Spanien