Das königliche Dekretgesetz 1/2021 vom 12. Januar ändert das Kontenplan (Plan General Contable o PGC), um ihn an die von der Europäischen Union festgelegten Buchhaltungskriterien anzupassen. Insbesondere sprechen wir über Buchhaltungskriterien in Bezug auf Finanzinstrumente und in Bezug auf die ordentlichen Erträge aus Verträgen mit Kunden (NIIF-EU 9 und NIIF-EU 15), die nun in Spanische Vorschriften umgesetzt werden müssen.

Die Anwendung dieser Reform wird sich auf die Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen, auswirken.

Hauptneuheiten Neuheiten der Kontenreform

  • Festlegung des Zeitwertes, die im konzeptionellen Rahmen enthalten ist, wird geändert (sie wird für ein bestimmtes Datum geschätzt).
  • Die Kategorien der finanziellen Vermögenswerte werden von sechs auf vier reduziert. Die Kategorien der finanziellen Passive werden von drei auf zwei abgesenkt.
  • Ein Grundsatz für die Einkommensrealisierung wird in das PGC (Kontenplan) hinzugefügt. Diese wird zum Zeitpunkt, in dem die Übertragung der Kontrolle über die mit dem Kunden vereinbarten Waren oder Dienstleistungen stattfindet, stattfinden.
  • Alle finanziellen Vermögenswerte müssen mit Änderungen der Erfolgsrechnung zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, mit Ausnahme von Beteiligungen an Konzern-, Multigruppen- und assoziierten Unternehmen sowie finanziellen Vermögenswerten, die als gemeinsame Darlehen gelten.
  • Die Kategorie der für den Verkauf verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird durch die Kategorie der zum Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte mit Veränderungen des Eigenkapitals ersetzt. Einige Änderungen werden auch in Bezug auf hybride Finanzinstrumente vorgenommen, um deren Bilanzierung zu vereinfachen.
  • Die Regulierung der buchhalterischen Absicherungen wird angepasst. Die Kriterien werden geändert, um eine größere Flexibilität bei den zu erfüllenden Anforderungen zu erhalten. Die internationale Reform versucht, die buchhalterischen Ergebnisse und das Risikomanagement des Unternehmens aufeinander abzustimmen.
  • Der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten wird als Bewertungsmethode als Ausnahme von der allgemeinen Regel für die Bewertung von Vorräten akzeptiert, sofern diese Operationen von Finanzintermediären, die börsennotierte Rohstoffe verkaufen, durchgeführt werden.

Änderung des Kontenplans bei KMU

Das königliche Dekretgesetz ändert auch das Kontenplan für KMU (PYMEs auf Spanisch). Eine technische Verbesserung wird im Zusammenhang mit der Regelung zum Zeitwert, den Kriterien für die Bilanzierung der Gewinnanwendung an den Partner, den geeigneten Kriterien für die Darstellung von Kapitalemissionen und dem Standard für die Erstellung des Berichts eingeführt.

Bei der Jahresabschlusseinreichung des ersten Jahresgeschäftes, das ab dem 1. Januar 2021 begonnen ist, ist man nicht verpflichtet, die Informationen vom vorherigen Geschäftsjahr zum Vergleich aufzulisten.

Diese Neuheiten werden genauso auf die Formulierungsart des konsolidierten Jahresabschlusses ein Einfluss haben (wie bei den Anpassungen bei Einzelkonten und bei den Regelungen der Anpassung des Kontenplans für die gemeinnützigen Organisationen).

Wenn Sie Fragen zu den neuesten regulatorischen Änderungen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachleute von Arintass.

Roberto Cerrato

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Unternehmensberater in Spanien