Publikationen

Buchhaltung | Steuern | HR | Recht

Erfolgreicher Online-Handel in Spanien

Bei reduziertem Umsatz wird der Steuersatz des Ursprungslandes des Unternehmens angewendet, überschreitet der Umsatz jedoch im Falle Spaniens den Umsatzsteuerschwellenbetrag von 35.000 €, muss das Unternehmen die Rechnungen mit dem entsprechenden spanischen Steuersatz erstellen.

mehr lesen