Informative Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland – umfasst die im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte eines Steuerpflichtigen auf spanischem Gebiet.

Es handelt sich um eine jährliche Steuerpflicht informativer Natur.

Die Einreichung der Erklärung muss zwingend zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, auf das sich die zu erklärende Information bezieht, in elektronischer Weise erfolgen.

Die Verordnung sieht die Verpflichtung vor, über die folgenden im Ausland befindlichen Vermögenswerte und Rechte Bericht zu erstatten, sofern sie für die folgenden Blöcke jeweils 50.000 überschreiten:

  1. Konten bei im Ausland ansässigen Finanzunternehmen
  2. Wertpapiere, Rechte, Versicherungen und Einkünfte, die im Ausland hinterlegt, erhalten oder verwaltet werden
  3. Immobilien und Rechte an Immobilien im Ausland.

In Bezug auf die Steuerzahler, die das Formular 720 in den Vorjahren vorgelegt haben, sollten sie es nur dann erneut vorlegen, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

  • Für den Fall, dass sich der Wert der oben angegebenen Vermögenswerte und Rechte um 20.000 Euro erhöht hat
  • Für die genannten Waren und Rechte, die zuvor nicht deklariert wurden, weil sie die Grenze von 50.000 Euro nicht erreicht haben, aber diese Grenze erreichen
  • Dass die Bedingung des Inhabers, der die Verpflichtung zur Erklärung begründet hat, verloren geht.

Wie bei jedem anderen Formular, gilt es als Steuerverletzung, das Formular 720 nicht oder nur unvollständig oder falsch einzureichen. Es kann zwei Arten von Geldstrafen geben:

  • Wenn eine eindeutige Verpflichtung zur Vorlage des Formulars 720 besteht, dieses jedoch nicht formalisiert ist, wird die Geldbuße auf 5.000 Euro für jeden Datensatz oder Datensatz, der deklariert, aber nicht bereitgestellt wurde, festgelegt. Das Minimum dieser Geldbuße beträgt 10.000 Euro für jede der drei in diesem Modell festgelegten Vermögenswerte und Rechte
  • Wenn das Formular 720 nach Ablauf der Frist eingereicht wurde, sind wir mit einem Verstoß anderer Art konfrontiert. Die Strafe beträgt in diesem Fall 100 Euro für jede vorgelegte Information oder jeden vorgelegten Datensatz, mindestens jedoch 1.500 Euro.

Wenn Sie Fragen zur Vorlage des Formulars 720 für das Geschäftsjahr 2020 haben, wenden Sie sich bitte an die Fachleute von Arintass.

Roberto Cerrato

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Unternehmensberater in Spanien