Die spanischen Vorschriften zur Rechnungsstellung ändern erneut ihren Einführungszeitplan. Die Pflichten nach VeriFactu sollen voraussichtlich auf Oktober 2028 verschoben und mit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen und Selbstständigen abgestimmt werden.

Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen innerhalb kurzer Zeit mehrere aufeinanderfolgende technische Anpassungen vornehmen müssen.

Ein abgestimmter Zeitplan

Mit der Veröffentlichung der Ministerialverordnung HAC/1028/2026 vom 2. Oktober, die die öffentliche Lösung für die elektronische Rechnungsstellung regelt, beginnen die Fristen für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung zu laufen.

Der Zeitplan ist gestaffelt:

  • Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 8 Millionen Euro: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt nach Ablauf von 12 Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung
  • Übrige Unternehmen und Selbstständige: Die Pflicht gilt nach Ablauf von 24 Monaten, sodass der Zeitplan im Oktober 2028 endet.

Auch die Pflichten nach VeriFactu sollen nach derzeitiger Planung auf Oktober 2028 verschoben werden. Diese Verschiebung muss noch förmlich beschlossen werden, sodass bis zu dieser Rechtsänderung weiterhin die derzeit festgelegten Termine gelten.

VeriFactu und elektronische Rechnung: zwei unterschiedliche Pflichten

Zwar betreffen beide Maßnahmen die Rechnungsprozesse, doch unterscheiden sich ihre Ziele und ihre Funktionsweise.

Die Verordnung über Informationssysteme für die Rechnungsstellung (Reglamento de Sistemas Informáticos de Facturación) legt die Anforderungen fest, die Programme zur Ausstellung und Verwaltung von Rechnungen erfüllen müssen, um die Integrität, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit der Rechnungsdaten zu gewährleisten. VeriFactu ist eine der in diesem System vorgesehenen Varianten.

Die B2B-E-Rechnung wiederum regelt den elektronischen Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmern und Selbstständigen. Die Rechnungen müssen in strukturierten Formaten ausgestellt werden, und das System soll die Übermittlung von Informationen zu bestimmten Rechnungsstatus ermöglichen, darunter Annahme, Ablehnung und Zahlung.

Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Pflichten, deren Zeitpläne jedoch aufeinander abgestimmt werden sollen.

Was bedeutet der neue Zeitplan?

Für die meisten Unternehmen und Selbstständigen würde die mögliche Verschiebung zusätzliche Zeit schaffen, um ihre Rechnungssysteme an die neuen Anforderungen anzupassen.

Die Abstimmung beider Zeitpläne könnte zudem eine gemeinsame technische Anpassung erleichtern und verhindern, dass die Rechnungssoftware in kurzem Abstand zweimal aktualisiert werden muss.

Allerdings wird sich der Rechtsrahmen weiterentwickeln. Vorgesehen sind die Ausarbeitung bestimmter technischer Aspekte der elektronischen Rechnung sowie die Anpassung an künftige europäische Vorgaben zur Digitalisierung und zur Meldung steuerlicher Informationen, darunter das ViDA-Paket (VAT in the Digital Age).

Eine wichtige Änderung für die Unternehmensplanung

Wird die geplante Verschiebung schließlich genehmigt, würde der Oktober 2028 zum maßgeblichen Stichtag für die Anpassung der meisten Unternehmen und Selbstständigen an dieses neue digitale Rechnungsumfeld.

Bis dahin sollten Unternehmen die derzeit geltenden Termine für VeriFactu sowie den bereits festgelegten Zeitplan für die B2B-E-Rechnung berücksichtigen.

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Leiter Steuern und Buchhaltung