In Spanien gibt es zwei Arten von Rechnungen: die vereinfachte Rechnung und die vollständige Rechnung. Eine vereinfachte Rechnung oder Gutschrift wird für Rechnungsbeträge unter 400€ ausgestellt. Bestimmte Operationen, wie z.B. Transporttickets sind auf einen Gesamtbetrag von 3.000€ limitiert. Die Ausstellung einer vereinfachten Rechnung ist nicht bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen oder Fernverkäufen möglich.

Die vom spanischen Finanzamt vorgegeben Rechnungsbestandteile sind sehr wichtig zu beachten, damit die Vorsteuer ordnungsgemäß abgezogen werden kann und Komplikationen vermieden werden.

Folgende Bestandteile müssen auf einer vereinfachten Rechnung zu finden sein:
a) Rechnungsnummer/ Serie
b) Ausstellungsdatum
c) Lieferdatum, wenn es vom Ausstellungsdatum abweicht
d) Steuernummer vom Rechnungsausteller
e) Beschreibung der versendeten Waren oder erbrachten Dienstleistung
f) Steuerhinweis
g) Gesamtbetrag
h) Bezugsnummer einer Rechnung bei Gutschriften
i) Ggf. Hinweise in folgenden Fällen:

  • Der Hinweis Rechnungsstellung durch den Empfänger
  • Der Hinweis Reverse-Charge Verfahren
  • Der Hinweis Sonderregelung für Reisebüros
  • Der Hinweis Sondersystem für gebrauchte Güter.

Um die MwSt. mit einer vereinfachten Rechnung abziehen zu können, muss der Absender notwendigerweise die MwSt.-Nummer des Empfängers und die Adresse sowie den in Rechnung gestellten Betrag angeben. Die MwSt. muss separat ausgewiesen werden.

Wenn die Anforderungen für eine vereinfachte Rechnung nicht erfüllt werden können, sind Unternehmer oder Freiberufler verpflichtet, eine vollständige Rechnung auszustellen. Eine vollständige Rechnung enthält umfassendere Bestandteile, von denen wir einige für Sie zusammengefasst haben:

a) Nummer/Serie
Die Nummerierung der Rechnungen innerhalb jeder Serie wird korrelativ sein.
In jedem Fall müssen die folgenden Rechnungen in bestimmten Serien ausgestellt werden:

  • Rechnungen, welche vom Empfänger oder Dritten ausgestellt werden
  • Rechnungskorrekturen
  • Rechnungen, die von Verwaltungen oder Gerichten ausgestellt werden.

b) Das Ausstellungsdatum
c) Der Name oder der Firmenname des Ausstellers und Empfängers
d) Eigene Steuer-Identifikationsnummer
e) Steueridentifikationsnummer des Empfängers in den folgenden Fällen:

  • steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen
  • Transaktion, bei der der Empfänger der Steuerpflichtige ist
  • Transaktionen, die im Gebiet der Besteuerung durchgeführt werden, in dem der Rechnungsausteller ansässig ist.

f) Adresse des Rechnungsstellers und des Empfängers
g) Beschreibung der Operationen
h) Die Steuersätze
i) Den Steuerbetrag ist ggf. separat zu erfassen
j) Das Datum, an dem die dokumentierten Transaktionen durchgeführt wurden oder an dem gegebenenfalls eine Vorauszahlung eingegangen ist, sofern dies nicht das Ausstellungsdatum der Rechnung ist
k) Für den Fall, dass die auf einer Rechnung dokumentierte Transaktion von der Steuer befreit ist, einen Verweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem.

Wenn Sie Fragen zur vereinfachten Rechnung und zur vollständigen Rechnung oder zum Vorsteuerabzug haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Juliane Köhler

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 2 Mittelwert: 4.5)

Unternehmensberater in Spanien