Bei Arintass erklären wir Ihnen die Unterschiede zwischen Quittung und Rechnung und welche Art von Dokument jeweils erforderlich ist.

Quittung

Eine Quittung ist nichts anderes als ein Zahlungsnachweis und hat reinen Informationscharakter. Ein Beispiel für eine Quittung wäre, das typische Ticket, welches Sie beim Kauf im Supermarkt oder nach dem Auftanken in der Tankstelle erhalten.

Eine normale Quittung enthält ein Datum und eine mehr oder weniger detaillierte Auflistung ihrer Zahlungen, es fehlen jedoch grundlegende Informationen für ihre Buchhaltung wie z.B. die Steuerdaten des Käufers und Verkäufers oder die Aufschlüsselung der zugehörigen Steuern.

Normale Rechnung

Indessen müssen alle diese Daten in einer normalen Rechnung enthalten sein. In Spanien muss eine normale Rechnung Folgendes enthalten:

  • NIF oder CIF und Steuerdaten des Käufers
  • NIF oder CIF und Steuerdaten des Verkäufers
  • Korrelative Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Aufstellung der in Rechnung gestellten Artikel
  • Steuerbemessungsgrundlage
  • Arten und Beträge von Mehrwertsteuer und Einkommensteuer, die in jedem Betrieb angewendet werden
  • Einkommensteuer die bei jeder Geschäftstatigkeit gilt
  • Endzahlungsbetrag
  • Zahlungsmethode.

Vereinfachte Rechnung

Anfang 2013 trat in Spanien eine neue Abrechnungsverordnung in Kraft. Mit dieser Norm wurde das Konzept der einfachen Rechnung eingeführt.

Eine vereinfachte Rechnung enthält dieselben Daten wie eine normale Rechnung, mit Ausnahme der Steuerdaten des Empfängers. Daher ist es nicht erforderlich den Namen, den Wohnsitz und den NIF des Kunden anzugeben
Eine vereinfachte Rechnung kann in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Wenn der Rechnungsbetrag weniger als 400 € beträgt (inkl. MwST) und der Käufer in Spanien ansässig ist
  • Im Falle einer Korrekturrechnung
  • Wenn der Betrag weniger als 3000 Euros beträgt, inclusive MwST, und einer der folgenden Geschäftsvorgänge vorliegt:
    • Einzelhandelsumsatz
    • Verkauf oder Service beim Verbraucher zu Hause
    • Dienstleistungen von Fotostudios
    • Hotel- und Restaurantservice
    • Chemische Reinigung und Wäscheservice
    • Rettungsdienste
    • Transport von Personen und deren Gepäck
    • Dienstleistungen von Tanzlokalen und Diskos
    • Frisörservice und Schönheitssalons
    • Nutzung von Sportanlagen
    • Parkplätze und Stationierung von Fahrzeugen
    • Filmverleih
    • Nutzung von Autobahnen.

Wie in diesem kurzen Text erläutert, gilt ein einfaches Ticket oder eine Quittung nicht als Buchungsquittung oder zum Abzug der Mehrwertsteuer. Denken Sie daher daran, unabhängig davon, ob Sie Kunde oder Lieferant sind, immer eine normale oder vereinfachte Rechnung bei jeglichem Geschäftsvorgang zu verlangen.

Wenn Sie zusätzliche Information oder spezielle Beratung benötigen, es um die Abrechnung Ihres Geschäftsbetriebes geht, oder Zweifel an den erhaltenen Rechnungen haben, oder sich einfach nicht mehr darum kümmern möchten, zögern Sie nicht sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Bei Arintass verfügen wir über ein hochqualifiziertes Team in verschiedenen Bereichen der Rechts-, Buchhaltungs-und Steuerberatung und helfen Ihnen gerne weiter.

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Unternehmensberater in Spanien