In Spanien ist der Stillurlaub ein bezahlter Urlaub, der in Artikel 37.4 des Arbeitnehmerstatuts vorgesehen ist, das 2019 durch das RDL 6/2019 reformiert wurde und seit dem 8. März 2019 in Kraft ist, damit beide Elternteile ihn nehmen können.

Der Stillurlaub (oder für die Pflege des gestillten Kindes) ist eine Art von Urlaub, der vom Unternehmen bezahlt wird, nicht von der Sozialversicherung oder der Versicherungsgesellschaft. Sie kann bis zum Alter von 9 Monaten in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob das Kind natürlich oder künstlich gestillt wird, und umfasst eine Stunde pro Tag für die Kinderpflege.

Derzeit haben beide Elternteile Anspruch auf Stillurlaub, unabhängig davon, ob sie im selben oder in einem anderen Unternehmen arbeiten, und unabhängig davon, was im Kollektivvertrag steht.

Der Stillurlaub ist im Arbeitnehmerstatut geregelt, und die rechtliche Definition ist in Artikel 37.4 enthalten:

„Im Falle der Geburt eines Kindes, einer Adoption, der Aufnahme in eine Pflegefamilie zum Zwecke der Adoption oder der Pflege gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe d) zum Stillen des Kindes bis zur Vollendung des neunten Lebensmonats haben die Arbeitnehmerinnen Anspruch auf eine Stunde Arbeitsbefreiung, die in zwei Teile aufgeteilt werden kann. Die Dauer des Urlaubs verlängert sich proportional im Falle einer Geburt, einer Adoption, eines Pflegeverhältnisses oder einer Mehrfachpflege.“

Der Stillurlaub ist ein bezahlter Urlaub, für den der Arbeitgeber sowohl bei einer einstündigen Abwesenheit als auch bei einer halbstündigen Verkürzung des Arbeitstages verantwortlich ist.

Falls der für die Arbeitnehmerinnen geltende Kollektivvertrag die Verkürzung der Arbeitszeit wegen des Stillens mit einer Abwesenheit gleichsetzt, ist es jedoch möglich, den Urlaub am Anfang oder am Ende des Arbeitstages zu nehmen.

Es gibt eigentlich drei verschiedene Möglichkeiten, den Stillurlaub zu nehmen:

  • Freistellung für 1 Stunde pro Tag, die in zwei Fraktionen aufgeteilt werden kann
  • Ansammlung der Stunden dieses Urlaubs, um volle Arbeitstage zu erhalten
  • Verkürzung des Arbeitstages um eine halbe Stunde.

Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt 15 Tage oder die im geltenden Kollektivvertrag festgelegt wird.

Bei Teilzeitverträgen wird der Stillurlaub nicht gekürzt.

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien