Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in SpanienIm Jahr 2018 wurden bedeutende Änderungen im Bereich Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Spanien beschlossen.

Es wurden zum Beispiel die Konditionen des Vaterschaftsurlaubs im Rahmen der Veröffentlichung des Staatshaushalts für das Jahr 2018 wesentlich verbessert. Ab dem 5. Juli wurde der Vaterschaftsurlaub von 4 auf 5 Wochen erhöht.  Neben dieser Änderung ist die Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs umgestaltet worden. Mit der neuen Regelung kann die letzte Woche des Urlaubs unabhängig innerhalb von neun Monaten nach Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden.

Im vergangenen Oktober hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass die Mutterschaftsleistungen von der Einkommenssteuer (IRPF) befreit sind. Damit wurde ein bisher festgelegtes Kriterium der Steuerverwaltungsbehörde geändert.  Die Änderung gilt rückwirkend, ab 2014, sodass eine Rückerstattung für diese Zeiträume beantragt werden kann.

Ausgehend von dieser Änderung hat das Finanzamt im November festgesetzt, dass die Steuerbefreiung auch für den Vaterschaftsurlaub gilt.

Zuschüsse – Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Spanien

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass das Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 100% für die Arbeitgeberanteile in Anspruch nehmen kann, wenn sich ein Arbeitnehmer im Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub befindet und eine Neueinstellung als Vertretung dieses Arbeitnehmers stattfindet.

Diese Zuschüsse gelten auch für Einstellungen mit befristeten Verträgen (contrato de interinidad), die Arbeitnehmer vertreten, die einer Risikoschwangerschaft oder Risiken während der Stillzeit ausgesetzt sind und sich dadurch in einer Vertragsunterbrechung befinden. Die Vertragsdauer entspricht dem Zeitraum in welchem der Arbeitnehmer, der die Vertragsunterbrechung auslöst, abwesend ist.

Damit die entsprechenden Zuschüsse angewandt werden können, muss der neueingestellte Arbeitnehmer als Arbeitssuchender registriert sein und das Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie während des gesamten Zeitraums, in dem der Zuschuss zur Anwendung kommt, allen Steuerverpflichtungen und Zahlungen für Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen sein.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bei Beendigung des Vertretungsvertrags das Unternehmen dem Arbeitnehmer keine Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt.

Wenn Sie einen Arbeitnehmer haben, der eine dieser Situationen (Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Spanien) in Anspruch nehmen wird, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, um zu überprüfen, wie Sie diese Zuschüsse nutzen können.

Teresa Abril

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Unternehmensberater in Spanien