Ab dem 1. Januar werden die Mutterschafts- und Vatterschaftsurlaub in Spanien gleichgestellt

Seit Jahresbeginn wurde der Urlaub für die Geburt und Betreuung des Kindes für beide Elternteile, die 16 Wochen lang Urlaub genießen dürfen, gleichgestellt.

Das Königliche Dekretgesetz mit dringenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Bereichen Beschäftigung und Beruf, das im Monat März 2019 genehmigt wurde, legte den Mechanismus fest, um Mutterschafts- und Vatterschaftsurlaub schrittweise gleichzustellen.

Wenn ein Kind geboren wird, falls der Vater oder die Mutter arbeiten, haben sie gesetzlich das Recht auf bezahlten Urlaub. Während dieser Zeit muss man zur Arbeit nicht gehen und dennoch erhaltet man 100% der regulatorischen Grundlage des Gehalts. Das ist der Fall bei der Mutter, die generell bis zu 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (Urlaub für die Betreuung des Kindes) erhaltet.

Mit dem Inkrafttreten dieser Regelung am 1. April 2019 wurde der Vatterschaftsurlaub für den Rest des Jahres von 5 auf 8 Wochen verlängert, was 2020 auf 12 Wochen verlängert wurde. Ab 2021 wurden Mutters- und Vatterschaftsurlaub gleichgestellt (16 Wochen für beide Elternteile).

Ab der Beginn dieses Jahres können die 16 Wochen Urlaub für beide Elternteile wie folgt aufgeteilt werden:

  • 6 obligatorische, ununterbrochene und Vollzeitwochen nach der Geburt (Gerichtsentscheidung oder Verwaltungsentscheidung im Falle einer Adoption). Die biologische Mutter darf den Urlaubsanfang bis zu 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum vorziehen
  • Die restlichen 10 Wochen werden wochenweise (alle hinter ein andere oder unterbrochen) innerhalb der 12 Monate nach der Geburt oder der gerichtlichen Entscheidung oder Verwaltungsentscheidung im Falle einer Adoption genossen.

Zusätzlich gibt es bestimmte Fälle, wo eine Verlängerung dieses Zeitraums festgestellt wurde:

  • Verlängerung um eine Woche pro Elternteil pro Kind ab dem zweiten im Falle einer Mehrlingsgeburt oder einer Adoption mehrerer Kinder
  • Verlängerung um eine Woche pro Elternteil im Falle einer Behinderung des Kindes
  • Verlängerung um maximal 13 Wochen aufgrund einer vorzeitigen Geburt und Krankenhausaufenthalt (für einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen) nach der Geburt.

Um diesen Urlaub zu beantragen, gibt es zwei Voraussetzungen:

  1. Bei der Arbeitssozialversicherung registriert (oder in einer gleichartige Situation) sein
  2. Innerhalb der letzten sieben Jahren vor Beginn des Urlaubs 180 Tage geleistet zu haben. Als Alternative während des gesamten Arbeitslebens 360 geleistete Tage vor dem Urlaubsbeginn zu haben.

Während des Mutterschafts- oder Vatterschaftsurlaubes wird der Arbeitnehmer 100% der regulatorischen Grundlage ihres/seines Gehalts erhalten. Als Referenz wird die Grundlage, die beim Urlaubsbeginn in Kraft ist. Diese wird an das Sozialversicherungsamt durch ein Unternehmenszertifikat mitgeteilt. Diese 16 Urlaubswochen werden vom Sozialversicherungssystem bezahlt.

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien