Das Grundbuchregister und Handelsregister in Spanien nahmen technologische Anpassungen vor, um ihren Service auch während der COVID-19 Krise anzubieten. Trotz der angewendeten Maßnahmen lässt sich ein exponentieller Rückgang der Arbeitsbelastung um 80 Prozent feststellen.

Aktuell arbeiten die Register in Spanien auf telematischem Weg.

Für die Abwicklung folgender Verfahren benötigen Unternehmen das elektronische Zertifikat und die Befugnis, Dokumente einzureichen:

  • Einfache Anmerkungen zu einem Grundstück oder einer Geolokalisierung
  • Einfache Anmerkungen zum Immobilienstandort
  • Zertifizierungen
  • Zugang zum Benachrichtigungsportal des Rechteinhabers
  • Kommerzielle Informationen
  • Insolvenz-Situationen
  • Antrag auf einem Auszug aus dem Handelsregister
  • Immobilien-Informationen
  • Telematische Präsentation von Dokumenten
  • Präsentation von Kontobüchern
  • Präsentation der Jahresabschlüsse
  • Signierte Dokumente versenden
  • Versenden öffentlicher Dokumente ins Ausland
  • Zugang zu elektronischen Benachrichtigungen
  • usw.

Die häufigsten Anfragen während der Gesundheitskrise beziehen sich auf Immobilien. Es handelt sich um Anträge auf Annullierung, Pfändung, Hypotheken, einfache Anmerkungen oder Angaben zu der eingetragenen Person im spanischen. Eine weitere häufige Anfrage ist der Zahlungsaufschub für Hypothekendarlehen oder Miete, die zuvor persönlich getätigt werden musste, nun aber ebenfalls über das digitale Verfahren erfolgt.

Die Legalisierung der Kontobücher und Hinterlegung von Jahresabschlüssen erfolgen schon seit mehreren Jahren auf telematischem Weg.

Unser Büro arbeitet bereits in gewohnter Weise mit allen Organismen telematisch mit digitalen Mittel (nicht nur mit dem Grundbuchregister und Handelsregister in Spanien) und steht zu Ihrer Verfügung bei alle Typ von Abläufe.

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Unternehmensberater in Spanien