Seit dem 1. Oktober ist die Telearbeit vollständig in den Rechtsrahmen integriert.

Der Verordnungstext sieht vor, dass die Behörden ab dem 1. Oktober 2021 Unternehmen, die die in der Telearbeitsvereinbarung festgelegten Bedingungen nicht einhalten, mit Geldbußen von bis zu 225.000 Euro bestrafen werden.

Die Telearbeitsvereinbarung ist ein Dokument, das ein Unternehmen laut Gesetz mit seinen Beschäftigten aushandeln, abfassen und unterzeichnen muss, um die Bedingungen für die Telearbeit festzulegen, bevor der Beschäftigte die Telearbeit aufnimmt. Dieses Dokument muss eine Reihe von Mindestanforderungen enthalten, deren Nichteinhaltung als Verstöße unterschiedlichen Grades – von geringfügig bis sehr schwerwiegend – mit unterschiedlichen finanziellen Sanktionen angesehen werden.

In diesem Rahmen müssen Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern nicht die erforderlichen Materialien zur Verfügung stellen und somit gegen die Verordnung verstoßen, mit einer Geldstrafe von bis zu 7 500 Euro rechnen, da dies als schwerwiegende Sanktion gilt.

Je nach dem Grad der Nichteinhaltung des Vertrags kann die Sanktion auch als geringfügig oder sehr schwerwiegend eingestuft werden, mit folgenden Beträgen:

  • Geringfügig mit Geldbußen von 70 bis 150 Euro in der niedrigsten Stufe; in der mittleren Stufe von 151 bis 370 Euro; und in der höchsten Stufe von 371 bis 750 Euro
  • Schwerwiegend mit Geldbußen zwischen 751 und 1.500 Euro in der niedrigsten Stufe, zwischen 1.501 und 3.750 Euro in der mittleren Stufe und zwischen 3.751 und 7.500 Euro in der höchsten Stufe
  • Die sehr schweren mit Geldbußen von 7.501 bis 30.000 Euro; im mittleren Bereich von 30.001 bis 120.005 Euro; und im maximalen Bereich von 120.006 Euro bis 225.018 Euro.

Lautet das Telearbeitsgesetz muss die Telearbeitsvereinbarung mindestens die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Inventar der Mittel, Ausstattungen und Werkzeuge, die für die Durchführung der vereinbarten Fernarbeit erforderlich sind, einschließlich der Verbrauchsmaterialien und der beweglichen Elemente, sowie die Nutzungsdauer oder der maximale Zeitraum für deren Erneuerung
  • Eine Auflistung der Kosten, die dem Arbeitnehmer durch die Erbringung von Ferndienstleistungen entstehen können, sowie die Art und Weise der Quantifizierung der Entschädigung, die das Unternehmen zu zahlen hat, und der Zeitpunkt und die Art und Weise der Zahlung, die, falls vorhanden, der Bestimmung des Tarifvertrags oder des Anwendungstarifvertrags entsprechen muss
  • Arbeitszeit- und Verfügbarkeitsregeln für Mitarbeiter
  • Prozentsatz und Verteilung zwischen Präsenzarbeit und Fernarbeit
  • Arbeitsplatz des Unternehmens, dem der Fernarbeitnehmer zugewiesen ist und an dem er gegebenenfalls den Teil des Arbeitstages verbringt, der von Angesicht zu Angesicht stattfindet
  • Ort der Telearbeit, den der Berufstätige gewählt hat, um die Telearbeit auszuführen
  • Dauer der Kündigungsfristen für die Ausübung von Reversibilitätssituationen, falls zutreffend
  • Mittel zur Kontrolle der Tätigkeit durch das Unternehmen
  • Verfahren für den Fall, dass technische Schwierigkeiten auftreten, die eine normale Entwicklung der Fernarbeit verhindern
  • Vom Unternehmen unter Beteiligung der gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer herausgegebene Anweisungen zum Datenschutz, die speziell für die Fernarbeit gelten
  • Vom Unternehmen nach Unterrichtung der gesetzlichen Vertreter der Arbeitnehmer herausgegebene Anweisungen zur Informationssicherheit, die speziell für die Fernarbeit gelten
  • Dauer der Vereinbarung über die Telearbeit.

Inmaculada Pessini

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Unternehmensberater in Spanien