Spanien hat beschlossen, das Goldene Visum abzuschaffen. Dieses galt als Aufenthaltsgenehmigung für Investor/innen und ermöglichte es Nicht-EU-Bürgern/Bürgerinnen, sich im Land aufzuhalten und bedeutende Investitionen zu tätigen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes 1/2025, dem Gesetz der Wirksamkeit, am 3. April 2025 wird diese Möglichkeit nun abgeschafft.
Mit diesem Gesetzesbeschluss wird es nun nicht mehr möglich sein das Visum für den Erwerb von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr zu beantragen. Mit dieser Maßnahme will die Regierung die Immobilienspekulation eindämmen und den Zugang zu Wohnungen für in Spanien lebende Bürger/innen verbessern.
Neben der Abschaffung dieser Art des Immoblilienerwerbs verschwinden auch andere Methoden, die den Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung ermöglicht haben. Dazu gehören:
- Finanzinvestitionen: Es wird nicht mehr möglich sein, das Goldene Visum durch den Erwerb von öffentlich-rechtlichen spanischen Schuldtiteln im Wert von 2.000.000 € oder mehr zu erhalten
- Investitionen in Aktien und Fonds: Die Möglichkeit, 1.000.000 € in Aktien spanischer Unternehmen mit echter Geschäftstätigkeit, Investmentfonds, Risikokapitalfonds oder Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten zu investieren, entfällt ebenfalls
- Geschäftsprojekte: Die Erteilung der Genehmigung des Visums durch die Gründung von Geschäftsprojekten von allgemeinem Interesse in Spanien ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Trotz dieser Änderung sind die bereits erteilten Genehmigungen weiterhin gültig und können verlängert werden, sofern die in den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden Vorschriften und Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung für die Verlängerung des Goldenen Visums
- Beibehaltung der ursprünglichen Investition, d. h. die erworbene Immobilie muss im Besitz des Inhabers verbleiben
- Mindestens ein Besuch in Spanien während der Gültigkeitsdauer des Visums
- Abschluss einer gültigen Krankenversicherung in Spanien
- Nachweis ausreichender wirtschaftlicher Mittel für den Unterhalt des Antragstellers/der Antragsstellerin und seiner Familie
- Keine Vorstrafen in Spanien oder in den Ländern, in denen er/sie sich in den letzten fünf Jahren aufgehalten hat
- Besitz eines gültigen Reisepasses.
Die Verlängerung bereits bestehender Titel sollte rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels eingeleitet werden.
Diejenigen, die diesen Aufenthaltstitel noch beantragen möchten, müssen dies vor dem 3. April 2025 tun, da er danach nicht mehr verfügbar sein wird.