Die Arbeitszeiterfassung in Spanien

Seit dem 12. Mai 2019 sind alle Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung in Spanien zu gewährleisten – ein tägliches Verzeichnis der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden. In diesem Verzeichnis müssen die genauen Zeiten von Beginn und Ende der Arbeitszeit enthalten sein.

Behandlung der Arbeitsunfähigkeit in Spanien

In spanischen Unternehmen können Arbeitnehmer manchmal aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ausfallen (Arbeitsunfähigkeit in Spanien). Die Situation, die verhindert, für einen bestimmten Zeitraum eine Arbeit auszuführen, wird vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Incapacidad Temporal, IT) genannt.

Förderung in Spanien bei Neueinstellungen

Bei Personalzuwachs ist es für viele Unternehmen in Spanien wichtig, die Mitarbeiterkosten einzusparen. Dies kann bei Berücksichtigung der zahlreichen Boni zu Verzögerungen der Mitarbeiteranstellung führen, ermöglicht dem Unternehmen allerdings auch erhebliche Einsparungen (Förderung in Spanien bei Neueinstellungen).

Bezahlter Urlaub in Spanien

Häufig fragen Mitarbeiter nach ihrem Recht, aus einem bestimmten Grund vom Arbeitsplatz fern zu bleiben. Wir sind uns dabei nicht immer sicher, ob sie aus dem gewünschten Grund überhaupt Anspruch darauf haben. Die Gesetzgebung sieht vor, dass alle Arbeitnehmer in Spanien das Recht haben, aus einem gerechtfertigten Grund für einen bestimmten Zeitraum mit Anspruch auf Entgelt dem Arbeitsplatz fernzubleiben (bezahlter Urlaub in Spanien).