Behandlung von Arbeitsunfähigkeit wegen COVID-19

Behandlung von Arbeitsunfähigkeit wegen COVID-19

Die finanzielle Leistung der AU in den Covid-19-Szenarien wird von der Einrichtung gezahlt, die die berufliche Absicherung der Arbeitnehmer des Unternehmens sicherstellt, und wird ab dem Tag nach der Arbeitsunfähigkeit bis zum Tag der Wiederaufnahme des Dienstes berechnet.

Transportzuschlage bei Telearbeitszeit

Transportzuschlage bei Telearbeitszeit

In Anbetracht der Auswirkungen von Covid-19 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das Unternehmen die Zahlung der Transportzuschlagen einstellen kann, wenn die Bedingung, die sie rechtfertigt, durch die Telearbeit wegfällt.

ERTES Verlängerung bis zum 28 Februar 2022

ERTES Verlängerung bis zum 28 Februar 2022

Vom 1. bis 31. Oktober 2021 werden die derzeitigen ERTES-Bedingungen ohne Änderungen und Ausnahmen verlängert, und vom 1. November bis 28. Februar 2022 treten die neuen Bedingungen mit Änderungen der ERTES-Ausnahmeregelung in Kraft.