• Englisch
  • Spanisch
  • Französisch
  • Kontakt
Arintass - de
  • Kompetenzen
    • Buchhaltung
    • Steuerberatung
    • Arbeitsberatung und Lohnwesen
    • Rechtsberatung
    • Verwaltungstätigkeiten
    • Verrechnungspreise
    • Abgabe der Steuererklärungen
    • Elektronische Mitteilungen und Inhaltsbewertung
  • Team
    • Internationale Berater
    • Karriere
  • Abteilungen
    • Deutsche Abteilung
    • Englische Abteilung
    • Französische Abteilung
  • Publikationen
  • Kontakt
Seite wählen
Was ist der SMAC und wie funktioniert er bei Arbeitskonflikten in Spanien?

Was ist der SMAC und wie funktioniert er bei Arbeitskonflikten in Spanien?

von Roberto Berzal | Mai 18, 2026 | Arbeitsberatung

Diese Stelle dient als vorgelagerte Phase mit dem Ziel, Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schneller zu lösen und – soweit möglich – ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (SMI) in Spanien im Jahr 2026

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns (SMI) in Spanien im Jahr 2026

von Arintass | März 2, 2026 | Arbeitsberatung

Der neue SMI beträgt 1.221 Euro brutto monatlich bei 14 Gehaltszahlungen, was 17.094 Euro brutto jährlich entspricht und eine Lohnerhöhung von 3,1 % gegenüber dem Vorjahr darstellt.

Neue bezahlte Elternzeit von zwei Wochen in Spanien

Neue bezahlte Elternzeit von zwei Wochen in Spanien

von Arintass | Feb. 16, 2026 | Arbeitsberatung

Die zwei Wochen bezahlte Elternzeit gelten als Bestandteil des derzeitigen Urlaubs wegen Geburt und Betreuung des Kindes, der nach der Reform von 2025 aktuell 19 bezahlte Wochen pro Elternteil umfasst.

Sozialversicherungsbeiträge 2026: Beitragsbemessungsgrundlagen und Erhöhung des MEI

Sozialversicherungsbeiträge 2026: Beitragsbemessungsgrundlagen und Erhöhung des MEI

von Arintass | Feb. 2, 2026 | Arbeitsberatung

Die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage und der Anstieg des MEI auf 0,90 % führen zu einer höheren Beitragsbelastung, insbesondere für Arbeitnehmer mit hohen Gehältern und Unternehmen mit überdurchschnittlichen Vergütungsstrukturen.

Vergütungsregister gemäß Königlichem Dekret 902/2020: technischer Inhalt und Erfüllungspflichten

Vergütungsregister gemäß Königlichem Dekret 902/2020: technischer Inhalt und Erfüllungspflichten

von Roberto Berzal | Jan. 5, 2026 | Arbeitsberatung

Es handelt sich nicht nur um eine gesetzliche Pflicht, sondern auch um ein internes Kontrollinstrument, das mögliche Gehaltsungleichheiten aufzeigt und Risiken gegenüber der Arbeitsinspektion reduziert.

Können WhatsApp Nachrichten als Beweis in einem arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren vorgelegt werden? Voraussetzungen und häufige Fehler

Können WhatsApp Nachrichten als Beweis in einem arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahren vorgelegt werden? Voraussetzungen und häufige Fehler

von Arintass | Dez. 1, 2025 | Arbeitsberatung

Ihre Gültigkeit ist jedoch nicht automatisch gegeben; damit der Richter sie zulässt und berücksichtigt, muss ihre Authentizität, Integrität und die Identität der Beteiligten ordnungsgemäß nachgewiesen werden.

« Ältere Einträge
Nächste Einträge »

Kompetenzen

  • Buchhaltung
  • Steuerberatung
  • Arbeitsberatung und Lohnwesen
  • Rechtsberatung
  • Verwaltungstätigkeiten
  • Verrechnungspreise
  • Abgabe der Steuererklärungen
  • Elektronische Mitteilungen und Inhaltsbewertung

Neueste Publikationen

Abgestimmter Zeitplan für VeriFactu und die elektronische Rechnung

Soziale Medien und verhaltensbedingte Kündigung: kann ein Beitrag eine Kündigung rechtfertigen?

Feiertage und wöchentliche Ruhezeit: besteht ein Anspruch auf Ausgleich?

Begründet ein Logistiklager in Spanien eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte?

Arten der Freistellung in Spanien

AGN International

AGN International

AGN International Ltd (und seine regionalen Tochtergesellschaften; zusammen „AGN“) ist eine gemeinnützige weltweite Mitgliedsvereinigung von getrennten und unabhängigen Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen. AGN erbringt keine Dienstleistungen für die Kunden seiner Mitglieder, die nur von Mitgliedern erbracht werden. AGN und seine Mitglieder sind nicht partnerschaftlich miteinander verbunden, sie sind weder Vertreter noch verpflichtet einander und sie sind nicht verantwortlich oder haftbar für die Dienste, Handlungen oder Untätigkeiten des anderen.

Folgen Sie uns!

© 2017 ARINTASS S.L. - Steuernummer (CIF) B84800333 – HReg. Daten: Band 23093, 8. Abschnitt, Blatt 151, Seite M-413810

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN - COOKIE POLITIK

Diese Website wurde von Margarita Berjón & Laura Bernat erstellt. ARINTASS S.L. ist Inhaber des geistigen und gewerblichen Eigentums des Designs und der Webseiteninhalte; alle Recht sind ihr vorbehalten.