Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für elektronische Publikationen

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie (EU) 2018/1713 des Rates vom 6. November 2018 (Abl. vom 14. November) in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften bestimmt, in der geregelt ist, dass der bisher anwendbare Steuersatz für physische Publikationen, wie Bücher, Zeitungen usw., auch für elektronische Publikationen anzuwenden ist. Ab sofort können die Mitgliedstaaten ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auch auf elektronische Veröffentlichungen (ermäßigter Mehrwertsteuersatz für elektronische Publikationen) anwenden.

Körperschaftsteuer in Spanien: Modell 202 – Körperschaftsteuervorauszahlungen

Die Grundlagen des Vordrucks 202 sind im Königlichen Gesetzesdekret 634/2015 vom 10. Juli aufgeführt, in dem die Körperschaftsteuer-Verordnung verabschiedet wurde (Körperschaftsteuer in Spanien). Der Vordruck 202 wird verwendet, um Körperschaftsteuervorauszahlungen für ansässige sowie nicht ansässige juristische und natürliche Personen in Spanien vorzunehmen, wenn eine ständige Betriebsstätte auf spanischem Gebiet besteht.

Stundung und Ratenzahlung von Steuerschuld beim Finanzamt in Spanien

Für Steuerschuld beim Finanzamt in Spanien, die sich im Ausführungszeitraum oder freiwilligen Zahlungszeitraum befindet, kann eine Stundung oder Ratenzahlung unter vorheriger Antragstellung des Steuerpflichtigen vorgesehen werden, wenn es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht zulässt, den Zahlungen innerhalb der von besagter Steuerbehörde festgelegten Fristen nachzukommen.