Steuerpflichten bei Einkommen für Immobilieneigentümer in Spanien
Nicht nur steueransässige, sondern auch nichtsteueransässige Immobilieneigentümer in Spanien müssen Einkommenssteuer an den spanischen Fiskus entrichten.
Nicht nur steueransässige, sondern auch nichtsteueransässige Immobilieneigentümer in Spanien müssen Einkommenssteuer an den spanischen Fiskus entrichten.
Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie (EU) 2018/1713 des Rates vom 6. November 2018 (Abl. vom 14. November) in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften bestimmt, in der geregelt ist, dass der bisher anwendbare Steuersatz für physische Publikationen, wie Bücher, Zeitungen usw., auch für elektronische Publikationen anzuwenden ist. Ab sofort können die Mitgliedstaaten ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auch auf elektronische Veröffentlichungen (ermäßigter Mehrwertsteuersatz für elektronische Publikationen) anwenden.
Die Grundlagen des Vordrucks 202 sind im Königlichen Gesetzesdekret 634/2015 vom 10. Juli aufgeführt, in dem die Körperschaftsteuer-Verordnung verabschiedet wurde (Körperschaftsteuer in Spanien). Der Vordruck 202 wird verwendet, um Körperschaftsteuervorauszahlungen für ansässige sowie nicht ansässige juristische und natürliche Personen in Spanien vorzunehmen, wenn eine ständige Betriebsstätte auf spanischem Gebiet besteht.
Ein Reihengeschäft kann beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft sein. Das hat Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung beim letzten Lieferer und beim letzten Abnehmer.
Die Erstattung der im Ursprungsland geleisteten Mehrwertsteuer (Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien) stellt einen überaus interessanten und bei den meisten Unternehmen recht wenig bekannten Vorteil dar.
Für Steuerschuld beim Finanzamt in Spanien, die sich im Ausführungszeitraum oder freiwilligen Zahlungszeitraum befindet, kann eine Stundung oder Ratenzahlung unter vorheriger Antragstellung des Steuerpflichtigen vorgesehen werden, wenn es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht zulässt, den Zahlungen innerhalb der von besagter Steuerbehörde festgelegten Fristen nachzukommen.