Recht auf ein Basiskonto in der Europäischen Union

Die Richtlinie 2014/19/EU hat das Ziel, den Zugang zu Zahlungskonten zu verbessern, einheitliche Prozesse zum Kontowechsel zu schaffen und den Vergleich von Kontoführungsgebühren zu ermöglichen (Recht auf ein Basiskonto in der Europäischen Union).

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien

In der Vergangenheit konnte eine Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien, die über Gemeindegrenzen hinausging, nur durch eine Satzungsänderung geschehen. Um das Erfordernis einer Entscheidung der Hauptversammlung abdingbar und Gesellschaften so flexibler zu machen, wurde der Vorgang mit dem Gesetz 9/2015 vom 25. Mai vereinfacht. Dieses Gesetz novellierte den Artikel 285 (2) des Kapitalgesellschaftengesetzes dahingehend, daß “soweit in der Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ist, das Verwaltungsorgan das Recht hat, den Gesellschaftssitz innerhalb des Staatsgebiets zu verlegen”.

Rechtsformen in Spanien – die Gesellschaftsgründung in Spanien

Die Gesellschaftsgründung in Spanien unterscheidet sich nicht wesentlich von der in Deutschland. Insbesondere die zur Verfügung stehenden Rechtsformen in Spanien weisen große Ähnlichkeiten mit dem deutschen Gesellschaftsrecht auf. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten, die prospektive Firmengründer berücksichtigen sollten, um in Spanien erfolgreich zu sein.