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Unverzügliche Übermittlung der Informationen über die Mehrwertsteuer IVA (SII in Spanien)

Am 1. Juli 2018 treten die jüngsten technischen Änderungen der Vorschriften zur Buchführung bei der Registrierung der Mehrwertsteuer IVA in Kraft, die in der Verordnung HFP/187/2018 vom 22. Februar veröffentlicht wurden. Damit sollen Einzelheiten geklärt und Fehler berichtigt werden, die beim System SII in Spanien seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2017 aufgetreten sind.

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Zusatz- und Überstunden in Spanien

Die Kontrolle der Arbeitszeit stellt für den Unternehmer häufig ein Problem dar, da er entweder seinen Arbeiter nicht den Eindruck einer übermäßigen Kontrolle geben möchte, nicht weiß, welches System er am besten einführen kann oder, weil er nicht daran interessiert ist, die Überstunden in Spanien festzuhalten. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Unternehmen die von den Angestellten geleisteten Stunden aufzeichnen, damit sie eine Kontrolle über die geleisteten Überstunden je Arbeitnehmer haben und sich so bei rechtlichen Problemen rechtfertigen können.

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Die Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien

In der Vergangenheit konnte eine Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien, die über Gemeindegrenzen hinausging, nur durch eine Satzungsänderung geschehen. Um das Erfordernis einer Entscheidung der Hauptversammlung abdingbar und Gesellschaften so flexibler zu machen, wurde der Vorgang mit dem Gesetz 9/2015 vom 25. Mai vereinfacht. Dieses Gesetz novellierte den Artikel 285 (2) des Kapitalgesellschaftengesetzes dahingehend, daß “soweit in der Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ist, das Verwaltungsorgan das Recht hat, den Gesellschaftssitz innerhalb des Staatsgebiets zu verlegen”.

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Pflicht der Selbstständigen in Spanien – Verpflichtende Anmeldung im Sistema Red

Am 6. März wurde im spanischen Staatsanzeiger die Verordnung ESS/214/2018 veröffentlicht, durch die alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden, sich im Sistema Red anzumelden und über Mitteilungen auf telematischem Weg zu empfangen. Es handelt sich dabei um eine neue Pflicht der Selbstständigen in Spanien. Die Anmeldung kann entweder direkt durch den Selbstständigen oder durch eine für das Sistema Red zugelassene Person erfolgen und ist ab dem 1. Oktober verpflichtend.

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