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Buchhaltung | Steuern | HR | RechtZusatz- und Überstunden in Spanien
Die Kontrolle der Arbeitszeit stellt für den Unternehmer häufig ein Problem dar, da er entweder seinen Arbeiter nicht den Eindruck einer übermäßigen Kontrolle geben möchte, nicht weiß, welches System er am besten einführen kann oder, weil er nicht daran interessiert ist, die Überstunden in Spanien festzuhalten. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Unternehmen die von den Angestellten geleisteten Stunden aufzeichnen, damit sie eine Kontrolle über die geleisteten Überstunden je Arbeitnehmer haben und sich so bei rechtlichen Problemen rechtfertigen können.
Die Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien
In der Vergangenheit konnte eine Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien, die über Gemeindegrenzen hinausging, nur durch eine Satzungsänderung geschehen. Um das Erfordernis einer Entscheidung der Hauptversammlung abdingbar und Gesellschaften so flexibler zu machen, wurde der Vorgang mit dem Gesetz 9/2015 vom 25. Mai vereinfacht. Dieses Gesetz novellierte den Artikel 285 (2) des Kapitalgesellschaftengesetzes dahingehend, daß “soweit in der Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ist, das Verwaltungsorgan das Recht hat, den Gesellschaftssitz innerhalb des Staatsgebiets zu verlegen”.
Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien – Formalitäten
In Fortsetzung unseres letzten Artikels über die Gründung einer Gesellschaft in Spanien, der sich mit den zur Verfügung stehenden Rechtsformen in Spanien befaßte, fahren wir nun mit den eigentlichen Formalitäten der Gesellschaftsgründung fort.
Pflicht der Selbstständigen in Spanien – Verpflichtende Anmeldung im Sistema Red
Am 6. März wurde im spanischen Staatsanzeiger die Verordnung ESS/214/2018 veröffentlicht, durch die alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden, sich im Sistema Red anzumelden und über Mitteilungen auf telematischem Weg zu empfangen. Es handelt sich dabei um eine neue Pflicht der Selbstständigen in Spanien. Die Anmeldung kann entweder direkt durch den Selbstständigen oder durch eine für das Sistema Red zugelassene Person erfolgen und ist ab dem 1. Oktober verpflichtend.
Rechtsformen in Spanien – die Gesellschaftsgründung in Spanien
Die Gesellschaftsgründung in Spanien unterscheidet sich nicht wesentlich von der in Deutschland. Insbesondere die zur Verfügung stehenden Rechtsformen in Spanien weisen große Ähnlichkeiten mit dem deutschen Gesellschaftsrecht auf. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten, die prospektive Firmengründer berücksichtigen sollten, um in Spanien erfolgreich zu sein.

Formular 232: Transaktionen zwischen verbundenen Parteien/Unternehmen in Spanien
Das Formular 232 ist eine jährliche Informationsmeldung über Transaktionen, die mit Personen oder Unternehmen durchgeführt werden, die mit Ländern oder Gebieten, die als Steuerparadiese eingestuft sind, in Verbindung stehen.
Das elektronische Postfach in Spanien zur Kommunikation mit den Behörden
Die Verwendung des elektronischen Postfachs in Spanien war zunächst freiwillig und ist heute das einzige zugelassene Kommunikationsmittel mit den öffentlichen Behörden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass dieses Postfach täglich überprüft wird, um mögliche Geldbußen/Sanktionen aufgrund nicht beantworteter Anforderungen zu vermeiden.
Die Vereinbarung über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien
Die Vereinbarungen über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien sind Maßnahmen der Unternehmer, mit denen verhindert werden soll, dass die Arbeitnehmer ihre in dem Unternehmen erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse anderen, derselben Branche angehörenden oder eine ähnliche Tätigkeit ausübenden Unternehmen zur Verfügung stellen, sei es während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Beendigung.
Die verhaltensbedingte Kündigung in Spanien
Der schwerwiegende Verstoß eines Arbeitnehmers kann die einseitige Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine verhaltensbedingte Kündigung in Spanien veranlassen. Es ist wichtig, dass bei der Entscheidung zur Kündigung alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, damit diese nicht als unzulässig oder nichtig erklärt wird.
Verpflegungsmehraufwand in Spanien – Sozialversicherung und Steuerbehörde
Mittlerweise steigt die Anzahl der Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen reisen. Deshalb müssen die Unternehmen diese Reisekosten mit dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand ausgleichen. Der Begriff des Verpflegungsmehraufwands in Spanien und seine arbeitsrechtliche und steuerliche Behandlung kann zu Unklarheiten und Zweifeln bei der Anwendung im Unternehmen führen.