Publikationen
Buchhaltung | Steuern | HR | RechtSonderregelung für die Steuerfreiheit von Dividenden in Spanien
Wenn das Unternehmen mit Direktbeteiligung den Status einer Holdinggesellschaft hat, müssen laut der Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Einkünfte, für die die Dividenden in Spanien ausgeschüttet werden, die Voraussetzung der Mindestbesteuerung erfüllen.
Unverzügliche Übermittlung der Informationen über die Mehrwertsteuer IVA (SII in Spanien)
Am 1. Juli 2018 treten die jüngsten technischen Änderungen der Vorschriften zur Buchführung bei der Registrierung der Mehrwertsteuer IVA in Kraft, die in der Verordnung HFP/187/2018 vom 22. Februar veröffentlicht wurden. Damit sollen Einzelheiten geklärt und Fehler berichtigt werden, die beim System SII in Spanien seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2017 aufgetreten sind.
Verrechnungspreismethoden in Spanien
Obwohl die OECD die transaktionsbasierten Methoden als die direkteste Methode für die Bestimmung der Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen ansieht und dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen oder nicht, werden wir je nach Art der zu prüfenden Transaktion die eine oder die andere Methode anwenden.

Die wachsende Bedeutung von Verrechnungspreisen in Spanien
Die zunehmende Globalisierung und die Präsenz von immer mehr Unternehmen in verschiedenen Ländern zwingt uns zu wissen, ob unser Unternehmen die im spanischen Körperschaftssteuergesetz (LIS) festgelegten Vorschriften bezüglich der Verrechnungspreise in Spanien einhält.
System zur unmittelbaren Übermittlung von Informationen zur Umsatzsteuer – SII Spanien
Das System zur unmittelbaren Übermittlung von Informationen (SII Spanien) ist ein innovatives Online-Werkzeug, das vom spanischen Finanzamt (AEAT) eingeführt wurde, um die Kontrolle der Umsatzsteuerabgaben zu verbessern und zu vereinfachen.
Sonderregelung für Auswanderer: Das Beckham-Gesetz in Spanien
Es gibt eine Sonderregelung (das sogenannte „Beckham-Gesetz in Spanien“), unter der Fachkräfte, die nach Spanien versetzt wurden und ein Einkommen von maximal 600.000 € haben, sich im ersten und den fünf darauffolgenden Jahren ihrer Entsendung steuerlich veranlagen lassen können.
Zusatz- und Überstunden in Spanien
Die Kontrolle der Arbeitszeit stellt für den Unternehmer häufig ein Problem dar, da er entweder seinen Arbeiter nicht den Eindruck einer übermäßigen Kontrolle geben möchte, nicht weiß, welches System er am besten einführen kann oder, weil er nicht daran interessiert ist, die Überstunden in Spanien festzuhalten. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Unternehmen die von den Angestellten geleisteten Stunden aufzeichnen, damit sie eine Kontrolle über die geleisteten Überstunden je Arbeitnehmer haben und sich so bei rechtlichen Problemen rechtfertigen können.
Die Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien
In der Vergangenheit konnte eine Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien, die über Gemeindegrenzen hinausging, nur durch eine Satzungsänderung geschehen. Um das Erfordernis einer Entscheidung der Hauptversammlung abdingbar und Gesellschaften so flexibler zu machen, wurde der Vorgang mit dem Gesetz 9/2015 vom 25. Mai vereinfacht. Dieses Gesetz novellierte den Artikel 285 (2) des Kapitalgesellschaftengesetzes dahingehend, daß “soweit in der Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ist, das Verwaltungsorgan das Recht hat, den Gesellschaftssitz innerhalb des Staatsgebiets zu verlegen”.
Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien – Formalitäten
In Fortsetzung unseres letzten Artikels über die Gründung einer Gesellschaft in Spanien, der sich mit den zur Verfügung stehenden Rechtsformen in Spanien befaßte, fahren wir nun mit den eigentlichen Formalitäten der Gesellschaftsgründung fort.
Pflicht der Selbstständigen in Spanien – Verpflichtende Anmeldung im Sistema Red
Am 6. März wurde im spanischen Staatsanzeiger die Verordnung ESS/214/2018 veröffentlicht, durch die alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden, sich im Sistema Red anzumelden und über Mitteilungen auf telematischem Weg zu empfangen. Es handelt sich dabei um eine neue Pflicht der Selbstständigen in Spanien. Die Anmeldung kann entweder direkt durch den Selbstständigen oder durch eine für das Sistema Red zugelassene Person erfolgen und ist ab dem 1. Oktober verpflichtend.