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Körperschaftsteuer in Spanien: Modell 202 – Körperschaftsteuervorauszahlungen

Die Grundlagen des Vordrucks 202 sind im Königlichen Gesetzesdekret 634/2015 vom 10. Juli aufgeführt, in dem die Körperschaftsteuer-Verordnung verabschiedet wurde (Körperschaftsteuer in Spanien). Der Vordruck 202 wird verwendet, um Körperschaftsteuervorauszahlungen für ansässige sowie nicht ansässige juristische und natürliche Personen in Spanien vorzunehmen, wenn eine ständige Betriebsstätte auf spanischem Gebiet besteht.

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Besteuerung und Abzugsfähigkeit der Reisekosten in Spanien

Die Abzugsfähigkeit der Tagegelder und Reisekosten in Spanien stellt für Unternehmen oder Selbständige eine große Einsparung dar. Jedoch müssen hierzu eine Reihe von Bedingungen und Dokumentationsanforderungen berücksichtigt und erfüllt werden, die wir in diesem Artikel näher erläutern. Wir beschreiben dabei alle Aspekte in Verbindung mit Tagegeld, Fahrkosten sowie Aufenthalts- und Verpflegungskosten, dies in Verbindung mit zwei der wichtigsten Steuern für Unternehmen in Spanien: Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer.

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