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Buchhaltung | Steuern | HR | RechtKörperschaftsteuer in Spanien: Modell 202 – Körperschaftsteuervorauszahlungen
Die Grundlagen des Vordrucks 202 sind im Königlichen Gesetzesdekret 634/2015 vom 10. Juli aufgeführt, in dem die Körperschaftsteuer-Verordnung verabschiedet wurde (Körperschaftsteuer in Spanien). Der Vordruck 202 wird verwendet, um Körperschaftsteuervorauszahlungen für ansässige sowie nicht ansässige juristische und natürliche Personen in Spanien vorzunehmen, wenn eine ständige Betriebsstätte auf spanischem Gebiet besteht.
Wer ist verpflichtet, in Jahresabschlüssen über den wirtschaftlichen Berechtigten eines Unternehmens in Spanien zu informieren?
In den Jahresabschlüssen ab 2017 sind Unternehmen verpflichtet, über die wirtschaftlichen Berechtigten eines Unternehmens in Spanien oder einer Unternehmensgruppe zu informieren.
Sonderfall: innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Ein Reihengeschäft kann beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft sein. Das hat Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung beim letzten Lieferer und beim letzten Abnehmer.
Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien
Die Erstattung der im Ursprungsland geleisteten Mehrwertsteuer (Rückerstattung ausländischer Mehrwertsteuer in Spanien) stellt einen überaus interessanten und bei den meisten Unternehmen recht wenig bekannten Vorteil dar.
Stundung und Ratenzahlung von Steuerschuld beim Finanzamt in Spanien
Für Steuerschuld beim Finanzamt in Spanien, die sich im Ausführungszeitraum oder freiwilligen Zahlungszeitraum befindet, kann eine Stundung oder Ratenzahlung unter vorheriger Antragstellung des Steuerpflichtigen vorgesehen werden, wenn es die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht zulässt, den Zahlungen innerhalb der von besagter Steuerbehörde festgelegten Fristen nachzukommen.
Besteuerung und Abzugsfähigkeit der Reisekosten in Spanien
Die Abzugsfähigkeit der Tagegelder und Reisekosten in Spanien stellt für Unternehmen oder Selbständige eine große Einsparung dar. Jedoch müssen hierzu eine Reihe von Bedingungen und Dokumentationsanforderungen berücksichtigt und erfüllt werden, die wir in diesem Artikel näher erläutern. Wir beschreiben dabei alle Aspekte in Verbindung mit Tagegeld, Fahrkosten sowie Aufenthalts- und Verpflegungskosten, dies in Verbindung mit zwei der wichtigsten Steuern für Unternehmen in Spanien: Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer.
Formular 231: Länderspezifischer Bericht (Country-by-Country Reporting) in Spanien
Unternehmen mit einem weltweiten konsolidierten Nettogeschäftsvolumen von über 750 Millionen Euro sind verpflichtet, das Formular 231 ab dem Tag nach Abschluss des Steuerzeitraums, auf den sich die bereitzustellende Information bezieht, bis zu den darauf folgenden zwölf Monaten einzureichen.
Server als ständige Betriebsstätte in Spanien
Der Beschluss V0066-18 vom 17. Januar 2018 legt fest, dass ein in Spanien befindlicher Server im Sinne der Körperschaftsteuer eine ständige Betriebsstätte in Spanien darstellen könnte.
Telearbeit in Spanien als Mittel zur Expansion
Die Telearbeit in Spanien bietet für jedes Unternehmen zahlreiche Vorteile, sowohl bei der Unternehmensentwicklung als auch bei der geografischen Expansion auf nationaler oder internationaler Ebene, wobei das Hauptziel eine Kostensenkung bei den Investitionen in die physische Infrastruktur ist.
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit in Spanien (AU): Bescheinigungen und Mitteilungsfristen
Wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, sei es durch Allgemeinerkrankungen oder durch Arbeitsunfälle, kann es bei den Unternehmen zu Zweifeln hinsichtlich der Arten der Bescheinigungen für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit in Spanien (AU) und die Mitteilungsfristen für deren Benachrichtigung an die staatliche Sozialversicherungsanstalt aufkommen.